Autor Thema: [Bund]Amtsärztliche Untersuchung für die Einstellung als Anwärter im gD  (Read 2060 times)

Kadir24

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage die mir momentan so durch den Kopf schwirrt.
Im Oktober beginnt mein duales Studium im gD. Demnächst habe ich die bekannte Amtsärztliche Untersuchung für die Diensttauglichkeit.

Gesundheitlich bin ich eigentlich kerngesund. Keine Allergien, keine Süchte, kein Übergewicht usw.
Ich „leide“ seit meiner Geburt an einer Hornhautdystrophie. Die bei mir aber sehr schwach ausgeprägt ist.
Mit normalen befeuchtenden Augentropfen habe ich auch keine relevanten Symptome, sehen tue ich perfekt und ohne jegliche Sehhilfe. Nun ist es so, dass diese Krankheit sich mit fortlaufendem Alter „verschlimmern“ kann. Und dementsprechend eine Behandlung/Operation benötigt. Total dienstuntauglich werde ich also dadurch trotzdem nicht.

Denkt ihr, dass mir das bei der Amtsärztlichen Untersuchung negativ ausgelegt werden kann? Ich bin über jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.

Asperatus

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Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um die Untersuchung für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei, der Kriminaldienst des Bundes oder den feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr handelt? Dort könnte es tatsächlich Probleme geben.

Grundsätzlich wird die amtsärztliche Untersuchung überschätzt. Maßstab ist, dass ein Beamtenbewerber gesundheitlich nicht geeignet ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit auszugehen ist oder davon, dass der Beamte über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.

Alles andere ist dann Auslegungssache, inwiefern das persönliche Krankheitsbild diese Kriterien erfüllt. Wichtig ist hier die Definition von "tatsächlichen Anhaltspunkten" und der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit".

Im von dir geschilderten Fall scheint offensichtlich kein Grund zur Sorge zu bestehen.

Allerdings sollte der Gesundheitsstatus an anderer Stelle bedacht werden: bei der privaten Krankenversicherung (PKV) könnte es zu einem Risikozuschlag führen, bestimmte Versicherer könnten dich auch ablehnen. Über die Öffnungsaktion kommst du aber in die PKV mit maximal 30 Prozent Aufschlag.


Kadir24

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Es handelt sich um ein duales Studium bei der Bundesbank.

Das Krankheitsbild bei mir führt vielleicht zu zwei bis drei Krankheitstagen ca. alle zwei Jahre. Ansonsten habe ich keinerlei Einschränkungen. Und im zunehmenden Alter (ab 60) kann mit geringer Wahrscheinlichkeit eine Behandlung notwendig sein. Wovon ich persönlich aber auch aufgrund einer Einschätzung meines Augenarztes nicht ausgehe.


Asperatus

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In dem Falle würde ich mir keine Sorgen machen. Die gesundheitlichen Anforderungen beim gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank dürften die üblichen Anforderungen für den gehobenen nichttechnischer Verwaltungsdienst nicht überschreiten.

Kerngesund muss man als Beamter grundsätzlich nicht sein (Ausnahme etwa Polizei und Feuerwehr). In den meisten Laufbahnen können schließlich auch Schwerbehinderte eingestellt werden (und sollen es auch).