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Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung

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Spid:
Nein.

KarlMilo:

--- Zitat von: Ramirez am 24.01.2021 12:42 ---Die Gleichstellung wäre auch eine Möglichkeit. Der Arbeitgeber darf die Geschlechter bei gleicher Tätigkeit nicht unterschiedlich bezahlen. Neu ist dabei wohl die geurteilte Beweislastumkehr. Demnach sollte das Gleiche wie bei der Kollegin rauskommen.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/urteil-bag-lohn-frauen-maenner-gleiche-arbeit-100.html

--- End quote ---

Nun ja, die Ungleichbehandlung ergibt sich in meinem Fall nicht aus dem Geschlecht herraus, sondern aus dem Bildungsabschluss: annährend gleiche Tätigkeit mit Master (Kollegin) = E9, ohne Studienabschluss= E6 (ich).

Mein Chef gesteht mir nach einem Gespräch und Prüfung durch seinen AG-Verband nun eine E7 zu. Eine E8 stellt er nach Nachweis des Erlangens weiterer theoretischer Kenntnisse (diverse Seminare) in Aussicht. Praktische Kenntnisse weise ich im Alltag nach. Auf die Tätigkeit selber wird nicht eingegangen. Da sich meine Firma nur am TVöD orientiert, habe ich wohl auch keine Möglichkeit meine Einstufung arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen, das hatte Spid ja dankeswerterweise bereits ausgeführt.

Bastel:
Master Bauingenieurswesen kommt für E9c???

Das ist ja wie ein Lottogewinn ;D ;D ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: KarlMilo am 27.01.2021 13:21 --- Da sich meine Firma nur am TVöD orientiert, habe ich wohl auch keine Möglichkeit meine Einstufung arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen,

--- End quote ---
Aber umgekehrt kann dir dann dein AG auch ohne Probleme eine EG13 zahlen, weil er sich ja an nichts halten muss.

WasDennNun:

--- Zitat von: Bastel am 27.01.2021 14:42 ---Master Bauingenieurswesen kommt für E9c???

Das ist ja wie ein Lottogewinn ;D ;D ;D

--- End quote ---
Und hinterher heißt es dann, Frauen verdienen weniger als Männer  :o

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