Autor Thema: Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?  (Read 8046 times)

Moonlight

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Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« am: 21.01.2021 13:56 »
Hallo,

ich arbeite bei einer Kreisverwaltung und habe derzeit Probleme. Ich bekleide eine EG9a Stelle und bekomme mit der Begründung, ich würde noch eingearbeitet werden, eine Bezahlung mit einer geringeren Entgeltgruppe. Gespräche mit der Personalabteilungsleitung hat leider ergeben, was ich schon vermutet habe; es wurde nur immer wieder wiederholt, dass ich ja in der Einarbeitung sei und die Arbeitgeberverbände diesem Verfahren zugestimmt hätten. Naja, dass der ArbeitGEBERverband nicht auf der Seite der Angestellten ist, ist mir schon schlüssig.

Nun ist es folgendermaßen. Ich bin eine hartnäckige Person. Ich will dagegen angehen, bis zur letzten Instanz. Wer wäre als nächstes zuständig diese Sache zu klären/zu überprüfen? Ich wohne in NRW. Wir haben hier Regierungsbezirke. Ich vermute aber kaum, dass die Kommunalaufsicht des Regierungsbezirks ein solches Aufgabengebiet hat. Muss ich mich direkt an das Land NRW wenden? Wer kann mir da weiterhelfen?

Spid

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #1 am: 21.01.2021 13:57 »
An das zuständige ArbG.

Moonlight

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #2 am: 21.01.2021 14:01 »
Ich will ungern einen Anwalt einschalten, da meiner bereits sagte, dass man 100% zu Gericht geht und selbst wenn man Recht bekommt, die Kosten von mir getragen werden müssen.

Lars73

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #3 am: 21.01.2021 14:02 »
Man kann auch ohne Anwalt Klagen. Sind denn nachweisbar Aufgaben nach E9a übertragen wurden?

Pepper2012

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #4 am: 21.01.2021 14:03 »
Du benötigst dafür keinen Anwalt.

Weltraumpräsident

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #5 am: 21.01.2021 14:08 »
Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D

Kommunalgenie

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #6 am: 21.01.2021 14:19 »
Einen Anwalt würde ich in jedem Fall hinzuziehen. Besteht denn keine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten warten bis man eine abgeschlossen hat und Vollgas zum Arbeitsgericht.
Wenn man Spid ganz liebt fragt, hat er vielleicht sogar eine Klagevorlage für dich :)

WasDennNun

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #7 am: 21.01.2021 14:22 »
Fordere deinen AG auf dir mitzuteilen, was deine jetzigen und was dann (nach deiner Einarbeitung) deine zukünftigen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn er sagt: Kein Unterschied, dann warte die Einarbeitung ab und fordere dein Entgelt ein.
Wenn sie nicht wollen, dann sollte das leicht beim ArbG durchgewunken werden.

Moonlight

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #8 am: 21.01.2021 14:51 »
Man kann auch ohne Anwalt Klagen. Sind denn nachweisbar Aufgaben nach E9a übertragen wurden?

Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.

Spid

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #9 am: 21.01.2021 14:53 »
Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?

Moonlight

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #10 am: 21.01.2021 14:54 »
Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D

Die Personalabteilung vertritt diese Meinung. Ich würde nicht alle Aufgaben übernehmen, ich sei noch in der Einarbeitung und es wäre ja auch eine Art ausprobieren, weil man ja nie weiß, ob die Tätigkeiten einem zusagen und man könne halt schauen..

Das war ein so absolut peinliches inkompetentes Gespräch..

Moonlight

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #11 am: 21.01.2021 14:55 »
Einen Anwalt würde ich in jedem Fall hinzuziehen. Besteht denn keine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten warten bis man eine abgeschlossen hat und Vollgas zum Arbeitsgericht.
Wenn man Spid ganz liebt fragt, hat er vielleicht sogar eine Klagevorlage für dich :)

Ich hab eine Rechtsschutzversicherung allerdings greift sie erst nach 3 Monaten Wartezeit, der Schadensfall ist leider schon eingetreten

was_guckst_du

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #12 am: 21.01.2021 14:55 »
Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?

...dies Norm kenn viele Personaler gar nicht... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #13 am: 21.01.2021 14:57 »
..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #14 am: 21.01.2021 14:57 »
Die Tätigkeit die du machen sollst ist klar und unstrittig E9a?
Bei einer Klage wäre die Darlesungslast bei dir. Dafür musst du Darlegen was die übertragenden Aufgaben sind, welche Arbeitsvorgänge (mit welchen Zeitanteilen) sich daraus ergeben und welche Entgeltgruppe sich daraus ergibt.