Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?

Begonnen von Moonlight, 21.01.2021 13:56

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Moonlight

Zitat von: Spid in 21.01.2021 14:53
Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?

Einen Arbeitsvertrag habe ich erhalten. Mit meiner damaligen EG7. Derzeit wurde ich in die EG8 eingruppiert und bald soll dann die endgültige Eingruppierung in EG9a erfolgen. Lt. Stellenausschreibung habe ich mich auf eine EG9a Stelle beworben.

Moonlight

Zitat von: was_guckst_du in 21.01.2021 14:57
..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)

Ähm, der Personalrat hier funktioniert nur insoweit, dass Kaffee gekocht und Browserspiele gespielt werden. Für die Beschäftigten einsetzen? Nein.

Spid

Ich habe nicht nach einem Arbeitsvertrag gefragt. Ich fragte, wie der AG seiner Nachweispflicht nachgekommen ist.

Moonlight

Zitat von: Lars73 in 21.01.2021 14:57
Die Tätigkeit die du machen sollst ist klar und unstrittig E9a?
Bei einer Klage wäre die Darlesungslast bei dir. Dafür musst du Darlegen was die übertragenden Aufgaben sind, welche Arbeitsvorgänge (mit welchen Zeitanteilen) sich daraus ergeben und welche Entgeltgruppe sich daraus ergibt.

Wie gesagt, eine Stellenbeschreibung wurde mir nie ausgehändigt.

was_guckst_du

ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du in 21.01.2021 15:22
ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Bleibt nur die Frage, wie man nachweist, dass man 9a Tätigkeiten übertragen bekommen hat.
Bzw. wie man seine auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten nachweist.

Ich würde die ausgeübten Tätigkeiten dem Personaler vorlegen und ihm mitteilen, dass er bitte bestätigen soll, dass diese sich auch mit den auszuübenden decken.

Spid

Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

was_guckst_du

...mit dem Effekt, dass man ggfls. plötzlich auf einer EG10 Stelle sitzt... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Treudiener

Zitat von: Moonlight in 21.01.2021 14:51
Zitat von: Lars73 in 21.01.2021 14:02

Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.

Wenn, wie Du hier schreibst, der Einarbeiter Dir sagt, was Du tun sollst, könnte es an den fehlenden "selbständigen Leistungen" (über 50%) liegen.

Moonlight

Zitat von: was_guckst_du in 21.01.2021 15:22
ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...

Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.

Moonlight

Zitat von: Spid in 21.01.2021 15:29
Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?

Moonlight

Zitat von: Treudiener in 21.01.2021 15:39
Zitat von: Moonlight in 21.01.2021 14:51
Zitat von: Lars73 in 21.01.2021 14:02

Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.

Wenn, wie Du hier schreibst, der Einarbeiter Dir sagt, was Du tun sollst, könnte es an den fehlenden "selbständigen Leistungen" (über 50%) liegen.

Wem wurde während der Einarbeitungszeit nicht gesagt was er zutun hat? Also Neuling weiß man doch nicht womit man anfangen soll und wie der Hase läuft.

Spid

Zitat von: Moonlight in 21.01.2021 15:55
Zitat von: was_guckst_du in 21.01.2021 15:22
ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...

Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.

Und? Dem kommt keinerlei rechtliche Bedeutung zu.

Spid

Zitat von: Moonlight in 21.01.2021 15:57
Zitat von: Spid in 21.01.2021 15:29
Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?

Was ist daran unklar?

Moonlight

Zitat von: Spid in 21.01.2021 16:00
Zitat von: Moonlight in 21.01.2021 15:55
Zitat von: was_guckst_du in 21.01.2021 15:22
ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...

Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.

Und? Dem kommt keinerlei rechtliche Bedeutung zu.

Ganz genau. Deswegen will ich ja dagegen vorgehen und frahe hier nach Rat.

Ich bin drauf und dran mich einfach wegzubewerben, weil dieser Arbeitgeber so inkompetent ist. Wer weiß, was die noch so machen wie sie es wollen.

Zumal ich direkt nach der Ausbildung eine EG8 Stelle innehatte. Demnach hätte man mir ja auch nicht dir EG8 zahlen dürfen, weil ich ja ein Grünschnabel war. Hab ich aber doch bekommen, ab Tag 1, trotz Einarbeitung.