Autor Thema: Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?  (Read 8042 times)

Kommunalgenie

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #30 am: 21.01.2021 16:14 »
Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?

Dein AG oder ein Vertreter dessen muss dir Aufgaben schriftlich übertragen. Dir also schreiben was du zutun hast. Tut er das nicht und hast du für min. 4 wochen aufgeschrieben was du tust, so gelten deine aufgeschriebenen Aufgaben als die übertragenden Aufgaben. Zumindest gewinnt das aufgeschriebene deutlich an Beweiskraft vor Gericht. Daraus kann das Gericht sich dann eine Meinung über deine Eingruppierung bilden.

Moonlight

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #31 am: 21.01.2021 16:30 »
Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?

Dein AG oder ein Vertreter dessen muss dir Aufgaben schriftlich übertragen. Dir also schreiben was du zutun hast. Tut er das nicht und hast du für min. 4 wochen aufgeschrieben was du tust, so gelten deine aufgeschriebenen Aufgaben als die übertragenden Aufgaben. Zumindest gewinnt das aufgeschriebene deutlich an Beweiskraft vor Gericht. Daraus kann das Gericht sich dann eine Meinung über deine Eingruppierung bilden.

Ja gut aber ich könnte selbst ja dann nicht darüber urteilen was zu wie viel Prozent selbstständig ist. Ich verstehe das Ganze nicht. Wenn doch eine EG9a Stelle ausgeschrieben wird und ich mich erfolgreich auf diese Stelle bewerbe, dann bedeutet das doch, dass ich Tätigkeiten einer EG9a auszuüben habe.

Spid

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #32 am: 21.01.2021 16:30 »
Nein, Stellen sind tariflich unbeachtlich.

Weltraumpräsident

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #33 am: 21.01.2021 16:59 »
Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D

Die Personalabteilung vertritt diese Meinung. Ich würde nicht alle Aufgaben übernehmen, ich sei noch in der Einarbeitung und es wäre ja auch eine Art ausprobieren, weil man ja nie weiß, ob die Tätigkeiten einem zusagen und man könne halt schauen..

Das war ein so absolut peinliches inkompetentes Gespräch..

Es sollte schon irgendwo verschriftlicht sein welche Tätigkeiten denn nun genau während der sagenumwobenen Einarbeitungszeit (oder auch "Probezeit") nicht auszuüben sind; schließlich wollen wir nicht, dass du das aus Versehen mit erledigst. Denn gem. Argumentation kannst du es ja (noch) nicht. Sie vertreten die Meinung du würdest nicht alle Aufgaben übernehmen, indessen geht es doch darum welche Aufgaben dir in welchem Umfang vorübergehend nicht übertragen wurden und ob sich sodann eine niedrigere EG ergibt als die ursprünglich der Tätigkeiten zugedachte EG 9a. Ich denke jedoch, dass deren Formulierung dasselbe oder etwas in der Art aussagen will. Jedenfalls ist es nicht von Belang was du tatsächlich für eine Tätigkeit ausübst. Du kannst auch Hampelmann machen - ändert nichts an deiner Eingruppierung. Viva la Tarifautomatik.

Moonlight

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #34 am: 21.01.2021 17:13 »
Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D

Die Personalabteilung vertritt diese Meinung. Ich würde nicht alle Aufgaben übernehmen, ich sei noch in der Einarbeitung und es wäre ja auch eine Art ausprobieren, weil man ja nie weiß, ob die Tätigkeiten einem zusagen und man könne halt schauen..

Das war ein so absolut peinliches inkompetentes Gespräch..

Es sollte schon irgendwo verschriftlicht sein welche Tätigkeiten denn nun genau während der sagenumwobenen Einarbeitungszeit (oder auch "Probezeit") nicht auszuüben sind; schließlich wollen wir nicht, dass du das aus Versehen mit erledigst. Denn gem. Argumentation kannst du es ja (noch) nicht. Sie vertreten die Meinung du würdest nicht alle Aufgaben übernehmen, indessen geht es doch darum welche Aufgaben dir in welchem Umfang vorübergehend nicht übertragen wurden und ob sich sodann eine niedrigere EG ergibt als die ursprünglich der Tätigkeiten zugedachte EG 9a. Ich denke jedoch, dass deren Formulierung dasselbe oder etwas in der Art aussagen will. Jedenfalls ist es nicht von Belang was du tatsächlich für eine Tätigkeit ausübst. Du kannst auch Hampelmann machen - ändert nichts an deiner Eingruppierung. Viva la Tarifautomatik.

Ich hab jetzt 2 Seiten voll an Arbeitsschritten und Aufgabenbereichen, die ich bereits mache und zu großem Teil auch selbstständig. Mir wurde bis heute nicht mitgeteilt, welche Aufgaben ich nicht zu erledigen habe oder etwas in der Art. Die Leitung der Personalabteilung meinte, dass ich wohl ein (Ablehnungs-)Schreiben erhalte, da ich Ansprüche auf die Differenz zwischen der EG7 bzw. EG8 und EG9a geltend gemacht habe. Ich bin gespannt, was in dem Schreiben steht. Soll wohl noch durch die Hände des Arbeitgeberverbandes gehen, bevor an mir zugestellt wird.

Eukalyptus

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #35 am: 21.01.2021 23:47 »
Vergiss nicht, in deinen Notizen auch die zeitlichen Anteile der Tätigkeiten zu dokumentieren, nicht nur die Tätigkeiten an sich.

WasDennNun

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #36 am: 22.01.2021 07:15 »
Ich würde die ausgeübten Tätigkeiten dem Personaler vorlegen und ihm mitteilen, dass er bitte bestätigen soll, dass diese sich auch mit den auszuübenden decken.
Vorher würde ich natürlich die Zeitanteile etc. so "legen", dass eine höhere EG raus kommt.
Auch würde ich zunächst die Zeitanteile nicht den Personaler vorlegen.

Auch würde ich den Personaler sagen, dass man, sofern man nicht umgehend eine Rückmeldung bekommt, die Arbeit (partiell) einstellen muss, da man ja nicht weiß, ob man unerlaubterweise Dinge macht, die man nicht machen darf.

Spid

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #37 am: 22.01.2021 07:28 »
Warum sollte es zielführend sein, die eigene Rechtsposition zu unterminieren?

Kat

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #38 am: 22.01.2021 07:37 »
...mit dem Effekt, dass man ggfls. plötzlich auf einer EG10 Stelle sitzt... 8)

Oder E7. Alles schon vorgekommen.

OrganisationsGuy

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #39 am: 22.01.2021 11:15 »
Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?

Dein AG oder ein Vertreter dessen muss dir Aufgaben schriftlich übertragen. Dir also schreiben was du zutun hast. Tut er das nicht und hast du für min. 4 wochen aufgeschrieben was du tust, so gelten deine aufgeschriebenen Aufgaben als die übertragenden Aufgaben. Zumindest gewinnt das aufgeschriebene deutlich an Beweiskraft vor Gericht. Daraus kann das Gericht sich dann eine Meinung über deine Eingruppierung bilden.

Gibt es ein entsprechendes Urteil was diese Vorgehensweise als Verwertbare Grundlage eingestuft hat? Habe solche Fälle hier in Dauerschleife und würde das ganze gerne mal in geregelte Bahnen lenken.

Moonlight

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #40 am: 23.01.2021 11:24 »
Vergiss nicht, in deinen Notizen auch die zeitlichen Anteile der Tätigkeiten zu dokumentieren, nicht nur die Tätigkeiten an sich.

Mache ich ☺️

Kingrakadabra

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #41 am: 27.01.2021 15:15 »
..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Personalrat meist gar nichts ausrichten kann oder auch will.

WasDennNun

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Antw:Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
« Antwort #42 am: 27.01.2021 15:37 »
..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Personalrat meist gar nichts ausrichten kann oder auch will.
Ja, aber es gibt auch PR die was ausrichten können und wollen.
Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)