ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.
Und? Dem kommt keinerlei rechtliche Bedeutung zu.
Ganz genau. Deswegen will ich ja dagegen vorgehen und frahe hier nach Rat.
Ich bin drauf und dran mich einfach wegzubewerben, weil dieser Arbeitgeber so inkompetent ist. Wer weiß, was die noch so machen wie sie es wollen.
Zumal ich direkt nach der Ausbildung eine EG8 Stelle innehatte. Demnach hätte man mir ja auch nicht dir EG8 zahlen dürfen, weil ich ja ein Grünschnabel war. Hab ich aber doch bekommen, ab Tag 1, trotz Einarbeitung.