In den letzen Tagen wurde ja vermehrt über das neue "Kinderkrankengeld" berichtet. In meiner Wahrnehmung wurde dies auch etwas als Rettung für Eltern verkauft.
Das IfSG enthält aber ja nun schon etwas länger einen entsprechenden Entschädigungsanspruch der in der Höhe doch identisch ist, oder?
Kann mir jemand die Vorteile oder Nachteile der beiden Varianten erklären bzw. in welchen Fällen welche Variante anzuwenden ist? Wenn ich die Normen lesen, fällt mir kein Unterschied auf. Vielleicht habe ich aber auch nur ein Brett vorm Kopf.