Autor Thema: Direktionsrecht der Arbeitgebers bei höherwertigen Tätigkeiten  (Read 2012 times)

Wynchester

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Moin,
ich lese hier immer öfter so in etwa folgendes :
Person X denkt sie wird nicht entsprechend der Eingruppierung bezahlt, nehmen wir das Beispiel sie wird nach EG 5 bezahlt obwohl sie in mutmaßlich in EG9a eingruppiert ist.
Darauf lese ich dann des öfteren Kommentare wie "Dann stell die Arbeit ein wenn du die Tätigkeiten der 9a erfüllst handelst du ja vertragswidrig da ja nur die Bezahlung nach EG5 erfolgt"
Aber wird so etwas nicht durch das Direktionsrecht das AG abgedeckt ?
So das Person X mit Einstellung der Arbeit aufjedenfall vertragswidrig handeln würde ?

Kat

  • Gast
Wenn der Arbeitgeber ihm E9 Arbeit überträgt muß er ihn auch entsprechend bezahlen. Tatsächlich wird eingruppierungswidrige Tätigkeit meistens nicht vom Arbeitgeber übertragen sondern der Teamleiter oder man selbst  meint, daß man die doch machen könnte dauerhaft.

Spid

  • Gast
Das Direktionsrecht ist auf die Zuweisung einer auszuübenden Tätigkeit, die zur Eingruppierung in dieselbe Entgeltgruppe führt, begrenzt. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf des Einvernehmens zwischen den Parteien. Die Arbeit einzustellen ist hingegen ein dummer Rat, wenn man sowas häufiger liest, sollte man die Lektüre wechseln.

WasDennNun

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Darauf lese ich dann des öfteren Kommentare wie "Dann stell die Arbeit ein wenn du die Tätigkeiten der 9a erfüllst handelst du ja vertragswidrig da ja nur die Bezahlung nach EG5 erfolgt"
Man sollte nur noch die Arbeit machen, die der AG einem nachweislich übertragen hat.

Wenn jedoch nur irgendein Teamleiter dir Arbeit zugeteilt hat, dann sollte man eine formale Anfrage an die Personalstelle richten, ob
a) der Teamleiter dir im Namen des AGs auszuübenden Tätigkeiten übertragen darf.
 (und somit auch eine HG veranlassen könnte)
b) bzw. ob die Tätigkeiten tatsächlich deine auszuübende Tätigkeiten sind, oder hier der Teamleiter seine Befugnisse überschritten hat, wenn sie zu einer HG führen.