Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stufenlaufzeitverkürzung aus finanziellen Gründen abgelehnt
BusyChrisi:
Moin zusammen,
am 07.12.2020 habe ich einen Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung gestellt. Mein Referatsleiter trägt die Begründung nach § 17 TVöD mit und hat meinen Antrag an das Personalreferat weitergeleitet. Das Personalreferat hat den Antrag wie folgt abgelehnt:
"Leider ist es unter Berücksichtigung der derzeitigen finanziellen Situation, in der sich (...) befindet, nicht möglich, die Anwendung der Verkürzung der Stufenlaufzeiten i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD zum jetzigen Zeitpunkt in Betracht zu ziehen."
Ich weiß, es ist eine kann Bestimmung. Der Tarifvertrag sieht die Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung vor. Ich halte die Ablehnung aus finanziellen Gründen für zumindest fragwürdig.
Wie seht Ihr das?
Lg
Chris
Pepper2012:
Anders.
Lars73:
Es liegt tariflich völlig im Ermessen des Arbeitgebers eine Stufenlaufzeitverkürzung aus finanziellen Gründen abzulehnen. (Allerdings hätte ich gewisse Zweifel ob der Bundeshaushalt tatsächlich an deiner Stufenlaufzeitverkürzung hängt. Aber das ändert nichts an der Zulässigkeit der Entscheidung.)
Es liegt völlig im Ermessen des Arbeitnehmers aus finanziellen Gründen sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen.
BusyChrisi:
So dachte ich es mir auch schon. Danke trotzdem.
WasDennNun:
--- Zitat von: BusyChrisi am 22.01.2021 09:19 ---Wie seht Ihr das?
--- End quote ---
Das es doch toll ist, dass der AG der Meinung ist, dass man dich für jemanden hält, der erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringt.
Doof natürlich das der AG dafür kein zusätzliches Geld ausgeben will.
Also bleibt einem nur eines: Einen AG suchen der mehr bezahlen will.
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