Autor Thema: Ablehnung Beförderung durch PR möglich  (Read 5498 times)

Skateroetzie

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Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« am: 22.01.2021 10:48 »
Guten Morgen zusammen,

bin neu im Forum und habe direkt eine Frage an euch:

Bei mir in der Abteilung wird ein Büroleiter mit Ende des Monats berentet. Die Stelle war mit EG 12 bewertet.

Gleichzeitig haben wir im Hause zwei Mitarbeiter die bereits eine EG 12 haben. Durch Umstrukturierungen  haben sie ihren Aufgabenbereich verloren und werden auf nieder bewerteten Stellen überqualifiziert beschäftigt.

Jetzt zu meiner Frage:

Sollte die Stelle ausgeschrieben werden und die beiden Kollegen mit EG 12 sich nicht bewerben, sondern nur Kollegen die eine EG 11 haben, kann dann der PR dieses mit der Begründung ablehnen, dass im Hause noch zwei Kollegen unterwertig beschäftigt sind und die freie Stelle mit einer dieser Personen besetzt werden soll.

Ich würde dann die Ablehnung des PR dann wie folgt begründen wollen:

Das Handeln der öffentlichen Verwaltung hat sich stets am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland räumt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Verfassungsrang ein.
Da ja bereits geeignete Personen vorhanden sind die "überzahlt" im Hause vorhanden sind, widerspricht dieses dem wirtschaftlichen Handeln.
Außerdem ist den Mitarbeitern/innen schwer zu vermitteln, das Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeiten eine höherwertige Bezahlung bekommen und anderseits werden freie Stellen nicht mit diesen Mitarbeitern besetzt.

Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf Rückmeldungen.

Schönes Wochenende
 :o

Organisator

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #1 am: 22.01.2021 10:53 »
Inwiefern ist es denn Aufgabe des PR als Beschäftigtenvertretung über die wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers zu entscheiden?

Sollte der PR nicht vielmehr die Belange der Beschäftigten im Auge haben, worunter auch eine Höhergruppierung fallen würde?

Skateroetzie

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #2 am: 22.01.2021 11:06 »
Da gebe ich dir Recht. Ich sehe eigentlich den Betriebsfrieden gefährdet, wenn überzahlte Kollegen die gleiche Arbeit machen wie Kollegen die eine EG 9a/b haben. Außerdem ist der für die Beförderung in Stellung gebrachte Kollege als "Fußatmer" bekannt.
So suche ich nach Gründen um diese zu verhindern.

WasDennNun

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #3 am: 22.01.2021 11:11 »
Die Kollegen werden ja übertariflich bezahlt und der AG könnte, da sie ja entsprechend ihrer aktuellen auszuübenden Tätigkeiten bezahlen.

Organisator

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #4 am: 22.01.2021 11:13 »
Auch da frage ich mich, ob es denn Aufgabe des PR ist, bereits die Ausschreibung einer Stelle abzulehnen, nur weil ein ungeeignet erscheinender Bewerber zu erwarten ist.

Wo ist da die Rechtsgrundlage?

Skateroetzie

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #5 am: 22.01.2021 11:22 »
1.Der AG ist gegenüber den Kollegen die überqualifiziert bezahlt werden kulant. Keiner verliert seine Eingruppierung.

2. Die Stellenausschreibung will ich ja nicht verhindern. Wenn der Stellenvorschlag im PR Gremium behandelt wird, will ich versuchen diesen aus besagten Gründen abzulehnen. (natürlich nicht mit dem Argument "Fußatmer")

Nach der Rechtsgrundlage suche ich ja? Gebot des wirtschaftlichen Handels? oder Betriebsfrieden?


 

Lars73

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #6 am: 22.01.2021 11:23 »
Ich sehe hier keinen Grund zur Ablehnung der Personalmaßnahme wenn sich die beiden Kollegen nicht bewerben. Wenn sie sich bewerben kommt es darauf an ob die Auswahlentscheidung rechtsfehlerfrei ist.

Verstoß gegen Haushaltsrecht sehe ich hier nicht wirklich (Verstoß gegen Gesetz wäre ja ein Ablehnungsgrund). (Wenn die Dienststelle nicht völlig blöd agiert...)


Was hatte der Personalrat denn damals zu den Personalmaßnahmen der Übertragung niedrig zu bewertender Tätigkeiten gesagt?

Kaiser80

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #7 am: 22.01.2021 11:24 »
Null Chance! Selbst wenn keine Einigung zwischen Dienststelle und PR zustande kommt ist bei vorliegendem SV spätestens in der Einigungsstelle schluss. Erspare dir das!

Auch da frage ich mich, ob es denn Aufgabe des PR ist, bereits die Ausschreibung einer Stelle abzulehnen, nur weil ein ungeeignet erscheinender Bewerber zu erwarten ist.

Wo ist da die Rechtsgrundlage?

M.W.n. sieht das BPersVG gar keine Beteiligungsrechte bei Ausschreibung vor...

Kaiser80

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #8 am: 22.01.2021 11:25 »

Was hatte der Personalrat denn damals zu den Personalmaßnahmen der Übertragung niedrig zu bewertender Tätigkeiten gesagt?

Dies ist die viel interessantere Frage!

Skateroetzie

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #9 am: 22.01.2021 11:34 »
Gute Frage ???
Da war ich noch nicht im PR. Ich gehe aber davon aus, dass keine Einwendungen gegen die Versetzung der Kollegen erhoben wurden. Erstens haben sie ja ihre Entgeltgruppe behalten und zweitens mussten sie den Dienstort nicht wechseln. Sie sind jetzt eben nur sehr gut bezahlte Sachbearbeiter. Was sollte der PR dann auch meckern.

Kaiser80

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #10 am: 22.01.2021 11:39 »
Gute Frage ???
Da war ich noch nicht im PR. Ich gehe aber davon aus, dass keine Einwendungen gegen die Versetzung der Kollegen erhoben wurden. Erstens haben sie ja ihre Entgeltgruppe behalten und zweitens mussten sie den Dienstort nicht wechseln. Sie sind jetzt eben nur sehr gut bezahlte Sachbearbeiter. Was sollte der PR dann auch meckern.

Ich sehe eigentlich den Betriebsfrieden gefährdet, wenn überzahlte Kollegen die gleiche Arbeit machen wie Kollegen die eine EG 9a/b haben.


WasDennNun

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #11 am: 22.01.2021 11:46 »
Sofern die E12er ihre Stelle verlieren und dann so eine Stelle frei wird, dann könnte der PR darauf pochen, dass die E12er eben diese Stellen angeboten bekommen, bevor sie ausgeschrieben wird.

Weil ja der AG verpflichtet ist, bei Wegfall der alten Tätigkeiten dem AN neue Tätigkeiten zu geben, die zur gleichen EG führen.

Wenn er diese nicht hat, dann kann er den MA schlechtere Jobs anbieten und die werden dann heruntergruppiert.
(So wie es jetzt bei den beiden der Fall ist.)
Parallel kann der AG ihnen dann aber weiter das Entgelt der EG12 auszahlen.
(Worauf sie kein Anrecht mehr haben, da sie ja die neuen übertragenden Aufgaben offensichtlich akzeptiert haben)
Also ich sehe da derzeit keine Möglichkeiten.

Alphonso

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #12 am: 25.01.2021 12:54 »
Sehe das ähnlich, dass hier nach SV-Schilderung keine Möglichkeit besteht. Gibt bei uns auch viele Fälle, die durch Überleitung aus dem BAT als Techniker bis in die E12 gekommen sind und natürlich keine entsprechenden Aufgaben wahrnehmen nach TVöD und diese trotzdem gezahlt bekommen. Das muss man einfach akzeptieren. Persönlich entstehen ja keine Nachteile dadurch. Das muss in unserer Neidgesellschaft einfach mal klar werden (nicht, dass ich diesen in diesem Fall unterstelle). Deine beiden Kollegen werden irgendwann in Rente gehen und dann löst sich das "Problem" von selbst.

WasDennNun

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #13 am: 25.01.2021 13:58 »
Sehe das ähnlich, dass hier nach SV-Schilderung keine Möglichkeit besteht. Gibt bei uns auch viele Fälle, die durch Überleitung aus dem BAT als Techniker bis in die E12 gekommen sind und natürlich keine entsprechenden Aufgaben wahrnehmen nach TVöD und diese trotzdem gezahlt bekommen. Das muss man einfach akzeptieren. Persönlich entstehen ja keine Nachteile dadurch. Das muss in unserer Neidgesellschaft einfach mal klar werden (nicht, dass ich diesen in diesem Fall unterstelle). Deine beiden Kollegen werden irgendwann in Rente gehen und dann löst sich das "Problem" von selbst.
Nach der SV geht es aber nicht darum, dass jemand übergeleitet wurde und deswegen in einer höhere EG ist.
Sondern das Kollegen Ihrer Tätigkeiten verloren haben und dadurch eigentlich weniger Geld bekommen müssten, weil nur noch niedrigere Arbeit da ist oder man ihnen eine betriebsbedingte Kündigung geben könnte.
Und der AG hier übertarifliche denen Kollegen freiwillig mehr zahlt, als er müsste.
Wobei es eine "Frechheit" ist, dass da jetzt einen angemessen Arbeit da ist und nicht einer von den beiden darauf versetzt wird.
Wozu ausschreiben, wenn das Personal ja schon da ist.
Das ist - finde ich - rausgeschmissenes Geld.

Organisator

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Antw:Ablehnung Beförderung durch PR möglich
« Antwort #14 am: 25.01.2021 14:30 »
Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass eine Stelle nach E 12 ausgeschrieben werden soll und der PR nach Gründen sucht, dies zu verhindern, da es aus dessen Sicht zweckmäßiger wäre, andere nach E 12 bezahlte Personen auf der Stelle einzusetzen.

Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die den PR dazu ermächtigen könnte, auch hat sich aus der Diskussion keine ergeben.

Ob der Arbeitgeber Geld rausschmeißt mag dahingestellt sein, da ich keine Rechtsgrundlage kenne, die vorgibt, dies durch den PR bewerten zu lassen.