Guten Morgen zusammen,
bin neu im Forum und habe direkt eine Frage an euch:
Bei mir in der Abteilung wird ein Büroleiter mit Ende des Monats berentet. Die Stelle war mit EG 12 bewertet.
Gleichzeitig haben wir im Hause zwei Mitarbeiter die bereits eine EG 12 haben. Durch Umstrukturierungen haben sie ihren Aufgabenbereich verloren und werden auf nieder bewerteten Stellen überqualifiziert beschäftigt.
Jetzt zu meiner Frage:
Sollte die Stelle ausgeschrieben werden und die beiden Kollegen mit EG 12 sich nicht bewerben, sondern nur Kollegen die eine EG 11 haben, kann dann der PR dieses mit der Begründung ablehnen, dass im Hause noch zwei Kollegen unterwertig beschäftigt sind und die freie Stelle mit einer dieser Personen besetzt werden soll.
Ich würde dann die Ablehnung des PR dann wie folgt begründen wollen:
Das Handeln der öffentlichen Verwaltung hat sich stets am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland räumt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Verfassungsrang ein.
Da ja bereits geeignete Personen vorhanden sind die "überzahlt" im Hause vorhanden sind, widerspricht dieses dem wirtschaftlichen Handeln.
Außerdem ist den Mitarbeitern/innen schwer zu vermitteln, das Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeiten eine höherwertige Bezahlung bekommen und anderseits werden freie Stellen nicht mit diesen Mitarbeitern besetzt.
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf Rückmeldungen.
Schönes Wochenende