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Ablehnung Beförderung durch PR möglich

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Skateroetzie:
Guten Morgen zusammen,

bin neu im Forum und habe direkt eine Frage an euch:

Bei mir in der Abteilung wird ein Büroleiter mit Ende des Monats berentet. Die Stelle war mit EG 12 bewertet.

Gleichzeitig haben wir im Hause zwei Mitarbeiter die bereits eine EG 12 haben. Durch Umstrukturierungen  haben sie ihren Aufgabenbereich verloren und werden auf nieder bewerteten Stellen überqualifiziert beschäftigt.

Jetzt zu meiner Frage:

Sollte die Stelle ausgeschrieben werden und die beiden Kollegen mit EG 12 sich nicht bewerben, sondern nur Kollegen die eine EG 11 haben, kann dann der PR dieses mit der Begründung ablehnen, dass im Hause noch zwei Kollegen unterwertig beschäftigt sind und die freie Stelle mit einer dieser Personen besetzt werden soll.

Ich würde dann die Ablehnung des PR dann wie folgt begründen wollen:

Das Handeln der öffentlichen Verwaltung hat sich stets am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland räumt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Verfassungsrang ein.
Da ja bereits geeignete Personen vorhanden sind die "überzahlt" im Hause vorhanden sind, widerspricht dieses dem wirtschaftlichen Handeln.
Außerdem ist den Mitarbeitern/innen schwer zu vermitteln, das Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeiten eine höherwertige Bezahlung bekommen und anderseits werden freie Stellen nicht mit diesen Mitarbeitern besetzt.

Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf Rückmeldungen.

Schönes Wochenende
 :o

Organisator:
Inwiefern ist es denn Aufgabe des PR als Beschäftigtenvertretung über die wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers zu entscheiden?

Sollte der PR nicht vielmehr die Belange der Beschäftigten im Auge haben, worunter auch eine Höhergruppierung fallen würde?

Skateroetzie:
Da gebe ich dir Recht. Ich sehe eigentlich den Betriebsfrieden gefährdet, wenn überzahlte Kollegen die gleiche Arbeit machen wie Kollegen die eine EG 9a/b haben. Außerdem ist der für die Beförderung in Stellung gebrachte Kollege als "Fußatmer" bekannt.
So suche ich nach Gründen um diese zu verhindern.

WasDennNun:
Die Kollegen werden ja übertariflich bezahlt und der AG könnte, da sie ja entsprechend ihrer aktuellen auszuübenden Tätigkeiten bezahlen.

Organisator:
Auch da frage ich mich, ob es denn Aufgabe des PR ist, bereits die Ausschreibung einer Stelle abzulehnen, nur weil ein ungeeignet erscheinender Bewerber zu erwarten ist.

Wo ist da die Rechtsgrundlage?

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