Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Ablehnung Beförderung durch PR möglich

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Kaiser80:

--- Zitat von: Skateroetzie am 22.01.2021 11:34 ---Gute Frage ???
Da war ich noch nicht im PR. Ich gehe aber davon aus, dass keine Einwendungen gegen die Versetzung der Kollegen erhoben wurden. Erstens haben sie ja ihre Entgeltgruppe behalten und zweitens mussten sie den Dienstort nicht wechseln. Sie sind jetzt eben nur sehr gut bezahlte Sachbearbeiter. Was sollte der PR dann auch meckern.

--- End quote ---


--- Zitat von: Skateroetzie am 22.01.2021 11:06 ---Ich sehe eigentlich den Betriebsfrieden gefährdet, wenn überzahlte Kollegen die gleiche Arbeit machen wie Kollegen die eine EG 9a/b haben.

--- End quote ---

WasDennNun:
Sofern die E12er ihre Stelle verlieren und dann so eine Stelle frei wird, dann könnte der PR darauf pochen, dass die E12er eben diese Stellen angeboten bekommen, bevor sie ausgeschrieben wird.

Weil ja der AG verpflichtet ist, bei Wegfall der alten Tätigkeiten dem AN neue Tätigkeiten zu geben, die zur gleichen EG führen.

Wenn er diese nicht hat, dann kann er den MA schlechtere Jobs anbieten und die werden dann heruntergruppiert.
(So wie es jetzt bei den beiden der Fall ist.)
Parallel kann der AG ihnen dann aber weiter das Entgelt der EG12 auszahlen.
(Worauf sie kein Anrecht mehr haben, da sie ja die neuen übertragenden Aufgaben offensichtlich akzeptiert haben)
Also ich sehe da derzeit keine Möglichkeiten.

Alphonso:
Sehe das ähnlich, dass hier nach SV-Schilderung keine Möglichkeit besteht. Gibt bei uns auch viele Fälle, die durch Überleitung aus dem BAT als Techniker bis in die E12 gekommen sind und natürlich keine entsprechenden Aufgaben wahrnehmen nach TVöD und diese trotzdem gezahlt bekommen. Das muss man einfach akzeptieren. Persönlich entstehen ja keine Nachteile dadurch. Das muss in unserer Neidgesellschaft einfach mal klar werden (nicht, dass ich diesen in diesem Fall unterstelle). Deine beiden Kollegen werden irgendwann in Rente gehen und dann löst sich das "Problem" von selbst.

WasDennNun:

--- Zitat von: Alphonso am 25.01.2021 12:54 ---Sehe das ähnlich, dass hier nach SV-Schilderung keine Möglichkeit besteht. Gibt bei uns auch viele Fälle, die durch Überleitung aus dem BAT als Techniker bis in die E12 gekommen sind und natürlich keine entsprechenden Aufgaben wahrnehmen nach TVöD und diese trotzdem gezahlt bekommen. Das muss man einfach akzeptieren. Persönlich entstehen ja keine Nachteile dadurch. Das muss in unserer Neidgesellschaft einfach mal klar werden (nicht, dass ich diesen in diesem Fall unterstelle). Deine beiden Kollegen werden irgendwann in Rente gehen und dann löst sich das "Problem" von selbst.

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Nach der SV geht es aber nicht darum, dass jemand übergeleitet wurde und deswegen in einer höhere EG ist.
Sondern das Kollegen Ihrer Tätigkeiten verloren haben und dadurch eigentlich weniger Geld bekommen müssten, weil nur noch niedrigere Arbeit da ist oder man ihnen eine betriebsbedingte Kündigung geben könnte.
Und der AG hier übertarifliche denen Kollegen freiwillig mehr zahlt, als er müsste.
Wobei es eine "Frechheit" ist, dass da jetzt einen angemessen Arbeit da ist und nicht einer von den beiden darauf versetzt wird.
Wozu ausschreiben, wenn das Personal ja schon da ist.
Das ist - finde ich - rausgeschmissenes Geld.

Organisator:
Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass eine Stelle nach E 12 ausgeschrieben werden soll und der PR nach Gründen sucht, dies zu verhindern, da es aus dessen Sicht zweckmäßiger wäre, andere nach E 12 bezahlte Personen auf der Stelle einzusetzen.

Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die den PR dazu ermächtigen könnte, auch hat sich aus der Diskussion keine ergeben.

Ob der Arbeitgeber Geld rausschmeißt mag dahingestellt sein, da ich keine Rechtsgrundlage kenne, die vorgibt, dies durch den PR bewerten zu lassen.

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