Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass eine Stelle nach E 12 ausgeschrieben werden soll und der PR nach Gründen sucht, dies zu verhindern, da es aus dessen Sicht zweckmäßiger wäre, andere nach E 12 bezahlte Personen auf der Stelle einzusetzen.
Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die den PR dazu ermächtigen könnte, auch hat sich aus der Diskussion keine ergeben.
Genaugenommen gäbe es eine Rechtsgrundlage, wenn die beiden EG12er Ihrer Tätigkeit verlieren und der AG ihnen diese Stelle nicht anbieten würde, sondern sie (korrekterweise) herabgruppieren würde.
Da der AG aber diese Tätigkeitsänderung schon vorgenommen hat und die beiden EG12 bezahlten Kollegen und der PR ihrer Herabgruppierung ja schon zugestimmt haben, ist dies ja hinfällig.
Ob der Arbeitgeber Geld rausschmeißt mag dahingestellt sein, da ich keine Rechtsgrundlage kenne, die vorgibt, dies durch den PR bewerten zu lassen.
Es handelte sich doch um ein eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, sollte der PR aber dieser nicht zugestimmt haben, oder nicht in der Mitbestimmung gewesen sein, dann könnte er dieses doch jetzt nachfordern und somit den Prozess in Gang bringen.
Oder ist der PR nicht in der Mitbestimmung? (und mir kommt es so vor, als ob eben keine Mitbestimmung für die Herabgruppierung der beiden EG12er stattgefunden hat.)
u.U mit der blöden Folge, das der eine EG12er den Job aufgezwungen bekommt und der andere zukünftig weniger Geld.