Autor Thema: neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?  (Read 1730 times)

camaju

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Hallo zusammen.
Ich werde am 19.04.2021 meine Arbeit beim neuen AG (ÖD) aufnehmen. Auch jetzt bin ich im ÖD und habe eine Kündigungszeit von 6 Wochen zum Quartalsende.

Frage: kann man im Kündigungsschreiben den 18.04.2021 terminieren oder muss ich zwangsläufig zum 30.06.2021 kündigen mit der Bitte um Auflösungsvertrag?

Mit beiden Dienstherren (sowohl alt als auch neu) ist dies bereits mündlich abgestimmt. Lediglich der alte PR könnte (?) mucken um dem Dienstherrn eins reinzuwürgen...??

Zum 31.03. zu kündigen ist keine Option, da mein alter Chef  mich noch bis 18.04.2021 braucht, ich aber dann schnellstmöglich beim neuen AG beginnen möchte....

Ich freue mich über Antworten hierzu. Lieben Dank!

C.

Spid

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Antw:neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?
« Antwort #1 am: 22.01.2021 12:29 »
Eine fristgerechte Kündigung ist nur zum Quartalsende möglich. Was interessiert es Dich, wie lange Dein Chef Dich braucht? Das tangiert Dein Kündigungsrecht in keinster Weise.

Lars73

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Antw:neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?
« Antwort #2 am: 22.01.2021 12:30 »
Dann sollte man einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber schließen. Der PR ist dort nicht in der Mitbestimmung.

camaju

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Antw:neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?
« Antwort #3 am: 22.01.2021 12:32 »
@Spid -
es interessiert mich sogar sehr, da ich zu meinem jetzigen Chef ein absolut einwandfreies Arbeitsverhältnis habe und er mich darum bat.

@Lars73 -
danke. Dann mach ich das so. Cheffe hat mir den Aufhebungsvertrag ja bereits mündlich zugesichert.

Spid

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Antw:neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?
« Antwort #4 am: 22.01.2021 12:47 »
Wäre es dann nicht die sicherste Lösung, zum Ablauf des 31.03. zu kündigen und mit dem AG ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis zu schließen? Dann macht man dessen Probleme nicht zum eigenen Risiko.

WasDennNun

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Antw:neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?
« Antwort #5 am: 22.01.2021 13:00 »
Das ist ja nur nötig, wenn nicht rechtzeitig der Auflösungsvertrag vorliegt.

Spid

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Antw:neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?
« Antwort #6 am: 22.01.2021 13:08 »
Was ja nicht auszuschließen ist - ansonsten erübrigte sich die Frage nach der Kündigungsfrist.