Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neuer AV-Beginn 19.04.2021 - Kündigung zum 18.04.2021?
camaju:
Hallo zusammen.
Ich werde am 19.04.2021 meine Arbeit beim neuen AG (ÖD) aufnehmen. Auch jetzt bin ich im ÖD und habe eine Kündigungszeit von 6 Wochen zum Quartalsende.
Frage: kann man im Kündigungsschreiben den 18.04.2021 terminieren oder muss ich zwangsläufig zum 30.06.2021 kündigen mit der Bitte um Auflösungsvertrag?
Mit beiden Dienstherren (sowohl alt als auch neu) ist dies bereits mündlich abgestimmt. Lediglich der alte PR könnte (?) mucken um dem Dienstherrn eins reinzuwürgen...??
Zum 31.03. zu kündigen ist keine Option, da mein alter Chef mich noch bis 18.04.2021 braucht, ich aber dann schnellstmöglich beim neuen AG beginnen möchte....
Ich freue mich über Antworten hierzu. Lieben Dank!
C.
Spid:
Eine fristgerechte Kündigung ist nur zum Quartalsende möglich. Was interessiert es Dich, wie lange Dein Chef Dich braucht? Das tangiert Dein Kündigungsrecht in keinster Weise.
Lars73:
Dann sollte man einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber schließen. Der PR ist dort nicht in der Mitbestimmung.
camaju:
@Spid -
es interessiert mich sogar sehr, da ich zu meinem jetzigen Chef ein absolut einwandfreies Arbeitsverhältnis habe und er mich darum bat.
@Lars73 -
danke. Dann mach ich das so. Cheffe hat mir den Aufhebungsvertrag ja bereits mündlich zugesichert.
Spid:
Wäre es dann nicht die sicherste Lösung, zum Ablauf des 31.03. zu kündigen und mit dem AG ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis zu schließen? Dann macht man dessen Probleme nicht zum eigenen Risiko.
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