Autor Thema: Neue EGO IT (NRW) - Erfahrungen und Fragen  (Read 1793 times)

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Neue EGO IT (NRW) - Erfahrungen und Fragen
« am: 22.01.2021 15:09 »
Hallo Zusammen,

ich bin IT-Beschäftigter beim Land NRW und werde aktuell nach EG10 bezahlt.

Eine Tätigkeitsdarstellung mit meinen mir übertragenen Aufgaben inklusiver der Zeitanteile liegt vor. Außerdem habe ich eine Tätigkeitsbewertung, die vom letzten Jahr ist und damit recht aktuell ist. Dort steht, dass ich Beschäftigter der IT-Systemtechnik bin, konkret EG10 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 11.4.

Wie man in unzähligen Beiträgen inklusive dem Riesenthread lesen kann, ist das ganze ja ein heißes, viel diskutiertes Thema. Ich bin gut vernetzt im Land und bin selbst überrascht, zu welchen Ergebnissen manche Personalsachbearbeiter kommen.

Ich bin Systemadministrator in einer Behörde und werde wie gesagt mit EG10 bezahlt. Systemadmins einer Nachbarbehörde (auch beim Land NRW nur andere Stadt bzw. Kreis) mit gleichem Aufgabenfeld, jedoch etwas kleiner, soll nach Überprüfung 11 bekommen. Unsere Personalabteilung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei uns sich nichts ändert.

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Nach langem hin und her diskutieren heißt es jetzt, dass ein Studium fehle um in die 11 zu kommen. Das Studium ist bei sonstigen Beschäftigten doch gar keine Voraussetzung, oder? Wir haben hier gelernte Fachinformatiker (Ich bin FI AE) in der EG12, dort klappt es ja anscheinend, auch wenn sie in einem anderen Tätigkeitsfeld unterwegs sind. Also kann die Argumentation des Studiums nicht richtig sein. Die Signale stehen im Moment auf Krawall und es läuft darauf hinaus, dass man wirklich eine Feststellungsklage anstreben muss.
Daher meine Fragen:
1. Als sonstiger Beschäftigter kann man doch ohne Studium höher als EG10 bezahlt werden, sofern die mir übertragenen Aufgaben das hergeben?

2. Kann der AG die Bewertung einseitig so umändern, dass ich kein sonstiger Beschäftigter mehr bin sondern nach meiner Qualifikation bezahlt werde und mir damit den Weg zur EG11 zu ruinieren? Wir wollen nämlich einen weiteren Systemadmin einstellen und bei seiner Stelle soll das wohl sein, dass er kein sonstiger Beschäftiger wird. Aber kann man das auch ohne unser Einverständnis bei uns machen? Wie gesagt, TD und Bewertung sind recht aktuell vom letzten Jahr.

3. Wie sieht es in anderen Behörden beim Land aus. Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen?

Bin etwas schockiert, dass es keine Einheitslösung beim Land gibt. Es gibt Systemadmins von der EG8 bis EG12. Viele machen aber genau das gleiche.
Wir z.B. sind ein ganz kleines Team weil uns viele Admins verlassen haben und quasi in Nachbarbehörden gegangen sind oder ganz gekündigt haben.
Jetzt sind wir nur noch 3 Admins die quasi absolut alles machen von Server, Datenbank, AD, Projektarbeit, Netzwerk und User-Support.
In großen Schwesterbehörden gibt es feine Unterteilungen und dadurch Kollegen die nur für den Bereich ActiveDirectory zuständig sind und dafür gibt es dort bereits ne EG11 und wir machen das mit allem anderen einfach "mit" weil wir aufgrund der Größe des Teams solche Einteilungen gar nicht vornehmen können.

Ich weiß, alles was zählt, sind die mir übertragenen Aufgaben . Meine Tätigkeitsdarstellung hielt ich immer für gut und die Bewertung auch. Jetzt muss doch genau diese TD nach der EGO des TVÖDs neu bewertet werden. Da können die Personaler nicht einfach Sagen, dass sich bei uns nichts ändert.

Plan jetzt ist erst mal einige Tage verstreichen zu lassen und zu schauen wie es die anderen Behörden machen. Anschließend würde ich um Neubewertung nach der neuen EGO bitten und schauen, was dann offiziell kommt und dann muss man sich den nächsten Schritt ja gut überlegen.

Freue mich über Antworten und ersten Erfahrungen aus anderen Behörden!

Gruß und schönes Wochenende.

Spid

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Antw:Neue EGO IT (NRW) - Erfahrungen und Fragen
« Antwort #1 am: 22.01.2021 15:27 »
1. Ja - es besteht aber aufgrund der Schilderung kein Grund zur Annahme, daß Du sonstiger Beschäftiger wärest. Ungeachtet dessen bedarf es aber der Eigenschaft des "sonstigen Beschäftigten" grundsätzlich nicht, um in E11 eingruppiert zu sein.

2. Sonstiger Beschäftigter ist man oder man ist es nicht. Der AG hat dazu wie zur Eingruppierung selbst nur eine Rechtsmeinung, die weder das eine noch das andere berührt.

3. Inwiefern sollte es"Lösungen" geben? TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Unter gleichen Umständen ergibt sich genau eine Eingruppierung.


WasDennNun

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Antw:Neue EGO IT (NRW) - Erfahrungen und Fragen
« Antwort #2 am: 22.01.2021 16:43 »
1. Als sonstiger Beschäftigter kann man doch ohne Studium höher als EG10 bezahlt werden, sofern die mir übertragenen Aufgaben das hergeben?
Dein AG nimmt ja offensichtlich an, dass du sB bist, da er dich ja in  EG10 Fallgruppe 1 (EGOAlt) einordnet.
In der neuen EGO braucht es keinerlei Studium um tarifkonform und ohne sB zu sein in die E13 zu kommen, im Teil II Abschnitt 11 EGOneu

Zitat
2. Kann der AG die Bewertung einseitig so umändern, dass ich kein sonstiger Beschäftigter mehr bin sondern nach meiner Qualifikation bezahlt werde und mir damit den Weg zur EG11 zu ruinieren? Wir wollen nämlich einen weiteren Systemadmin einstellen und bei seiner Stelle soll das wohl sein, dass er kein sonstiger Beschäftiger wird. Aber kann man das auch ohne unser Einverständnis bei uns machen? Wie gesagt, TD und Bewertung sind recht aktuell vom letzten Jahr.
Er kann seine Bewertung natürlich ändern.
Sie ist aber unerheblich, was er ändern muss, um eine Eingruppierung zu ändern, sind die auszuübenden Tätigkeiten.
Es gilt also zu klären, was deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind (sollte ja in der Tätigkeitsbewertung stehen), diese neu zu beurteilen nach der neuen EGO und dann bildet man sich seine eigenen Rechtsmeinung über die korrekte Eingruppierung.
Ist sie eine andere als die des AGs, kann man mit dem AG rumdiskutieren, oder die einzige Instanz die feststellen kann wie man eingruppiert ist nutzen. (Das Arbeitsgericht)
Zitat
3. Wie sieht es in anderen Behörden beim Land aus. Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen?
Bei uns werde so gut wie alle ITler höhergruppiert.
Ausgenommen die die vorher aus goodwill schon falsch eingruppiert bezahlt wurden (oftmals EG12er) die jetzt dann auch dort bleiben (zur E13 reichen die Tätigkeiten nicht)
Zitat
Bin etwas schockiert, dass es keine Einheitslösung beim Land gibt. Es gibt Systemadmins von der EG8 bis EG12. Viele machen aber genau das gleiche.
Wir z.B. sind ein ganz kleines Team weil uns viele Admins verlassen haben und quasi in Nachbarbehörden gegangen sind oder ganz gekündigt haben.
Jetzt sind wir nur noch 3 Admins die quasi absolut alles machen von Server, Datenbank, AD, Projektarbeit, Netzwerk und User-Support.
In großen Schwesterbehörden gibt es feine Unterteilungen und dadurch Kollegen die nur für den Bereich ActiveDirectory zuständig sind und dafür gibt es dort bereits ne EG11 und wir machen das mit allem anderen einfach "mit" weil wir aufgrund der Größe des Teams solche Einteilungen gar nicht vornehmen können.

Also solltest du deinem AG mitteilen, was für ein Entgelt du erwartest und dass du halt ansonsten dir nen neuen AG suchst.


Zitat
Ich weiß, alles was zählt, sind die mir übertragenen Aufgaben . Meine Tätigkeitsdarstellung hielt ich immer für gut und die Bewertung auch. Jetzt muss doch genau diese TD nach der EGO des TVÖDs neu bewertet werden. Da können die Personaler nicht einfach Sagen, dass sich bei uns nichts ändert.
Sagen können sie es, bewerten können sie es auch gerne falsch.
Ich würde vorher den personaler aber sagen wo er sich hinbewegen muss, damit er noch SysAdm behalten kann.
Zitat
Plan jetzt ist erst mal einige Tage verstreichen zu lassen und zu schauen wie es die anderen Behörden machen. Anschließend würde ich um Neubewertung nach der neuen EGO bitten und schauen, was dann offiziell kommt und dann muss man sich den nächsten Schritt ja gut überlegen.
Also wenn euer Personaler also jetzt der Meinung ist, ihr seit EG10 Fg2, dann müsst ihr ja nur darlegen, warum ihr
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. " seit.
Hier ein paar Denkanstösse:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf