Autor Thema: Anrechnung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel im TVÖD  (Read 2175 times)

Vincentz

  • Gast
Guten Abend zusammen,

muss bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Tarifgebietes des TVÖD die erworbene Erfahrungsstufe (aktuell P12/5) vom neuen Arbeitgeber berücksichtigt werden oder kann dieser eine niedrigere Erfahrungsstufe ansetzen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mfg

Spid

  • Gast
Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Es gibt lediglich Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Erfahrung ab.

Letzteres.

Vincentz

  • Gast
D.h., dass ich meine Stufe 5 verlieren könnte und in eine niedrige Stufe innerhalb der Entgeltgruppe eingruppiert werden könnte?

Spid

  • Gast
Selbstverständlich. Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1 bzw. bei mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung Stufe 2 bzw. bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung Stufe 3. Die Übernahme der Stufe und/oder die Berücksichtigung weiterer förderlicher Zeiten ist jedoch möglich. Deswegen nennt man es Vertragsverhandlungen: Du mußt Dich nicht auf eine niedrigere Stufe einlassen.

Vincentz

  • Gast
Vielen Dank für die informative Antwort!!