Guten Abend zusammen,
muss bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Tarifgebietes des TVÖD die erworbene Erfahrungsstufe (aktuell P12/5) vom neuen Arbeitgeber berücksichtigt werden oder kann dieser eine niedrigere Erfahrungsstufe ansetzen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mfg