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Anrechnung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel im TVÖD
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Vincentz:
Guten Abend zusammen,
muss bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Tarifgebietes des TVÖD die erworbene Erfahrungsstufe (aktuell P12/5) vom neuen Arbeitgeber berücksichtigt werden oder kann dieser eine niedrigere Erfahrungsstufe ansetzen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mfg
Spid:
Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Es gibt lediglich Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Erfahrung ab.
Letzteres.
Vincentz:
D.h., dass ich meine Stufe 5 verlieren könnte und in eine niedrige Stufe innerhalb der Entgeltgruppe eingruppiert werden könnte?
Spid:
Selbstverständlich. Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1 bzw. bei mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung Stufe 2 bzw. bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung Stufe 3. Die Übernahme der Stufe und/oder die Berücksichtigung weiterer förderlicher Zeiten ist jedoch möglich. Deswegen nennt man es Vertragsverhandlungen: Du mußt Dich nicht auf eine niedrigere Stufe einlassen.
Vincentz:
Vielen Dank für die informative Antwort!!
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