Autor Thema: [BW] Deputatsneuberechnungen - Reduzierung von Anrechnungsstunden  (Read 1233 times)

Novus

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Vorgeschichte:
Wir schreiben das Jahr 2021 und mein jüngster schreibt gerade Klausuren am Gymnasium (mit Maske und Abstand) weil Klasse 13 das eben so tun muss.
Als wir zu einer Besprechung des Elternbeirates an der Schule waren wurde uns mitgeteilt, dass es derzeit massive Probleme gäbe und sich einige Lehrer weigern würden ihren Pflichten im Fernunterricht und in der Präsenzpflicht zu Klassenarbeiten nachzukommen, daher müssten einige Klausuren auch noch in der nächsten Woche geschrieben werden.

Der Stein des anstoßes:

Die Schulleitung hat in einem Aushang an die Lehrkräfte angewiesen, dass Von der Reduzierung in Coronazeiten betroffene Stunden (AG´s etc.) zu 50% vergütet werden.
Wer auf eine Vergütung bestehe solle nun 50% seines betroffenen Deputates zusätzlich in Fern- und Präsenszeiten halten.
Am Ende des Jahres würde man Nachrechnen und gegebenennfalls Änderungen machen.

Unterschrieben wurde das mit "Dienstvereinbarung"

Einen PR gibts an der Schule nicht, der wurde wohl nie gewählt.

Ist das so überhaupt möglich, darf eine Schulleitung sowas mit Deputaten machen?

Danke für eure Antworten.