Autor Thema: Stellenausschreibung zwei unterschiedliche Entgeldgruppen  (Read 2236 times)

Albeles

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Hallo Leute

Ich habe zwei Stellenausschreibungen für den Beruf des Technischen Schulverwaltungsassistent gesehen. Die Beschreibung ist exakt dieselbe. Nur die Schulform ist anders. Einmal Gymnasium und einmal eine Förderschule.
Beides im Bundesland NRW. Die Gymnasium Stelle ist E9a ausgeschrieben und die Förderschule nur mit E8. Für beide ist Voraussetzung Fachinformatiker.
Die Schulen sind allerdings in unterschiedlichen Städten.
Ist das so konform, oder besteht die Möglichkeit bei der E8 auch E9a rauszuholen?

Verbindlichsten Dank

Albeles

Spid

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Stellen und deren Ausschreibung sind kein tariflicher Regelungsgegenstand. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sofern in der Stellenausschreibung keine Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen angegeben sind, kann die gleiche Beschreibung zu einer auszuübenden Tätigkeit gehören, die zu jeder Entgeltgruppe führen kann.

Albeles

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Vielen Dank für die Blitzantwort  :)

Das heißt ich kann die Entgeldgruppen nur vergleichen, wenn ich die genaue Tätigkeitsbeschreibung der Stellen kenne?
Hat man die Möglichkeit, diese irgendwo einzusehen? Sind die Stellenentgelder fest vorgeschrieben, oder besteht da Verhandlungsspielraum?
Hatte leider beruflich noch nicht so viel Erfahrungswerte mit dem öffentlichen Dienst.

LG Albeles

Spid

  • Gast
Ob Du das könntest, sei dahingestellt. Ebenso, ob die Tätigkeitsbeschreibung tatsächlich die begehrten Informationen enthielte oder überhaupt existierte. Jedenfalls kann jemand mit hinreichenden Kenntnissen im Eingruppierungsrecht sich eine qualifizierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung nur anhand von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen bilden. Ansonsten bleibt es bei einer groben Schätzung.

Möglicherweise besteht über das Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit der Einsicht - sofern das begehrte Dokument existiert.

Stellen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Albeles

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Vielen Dank für die schnelle Hilfe und Infos. Ich werde einfach mein Glück versuchen.

Schönen Sonntag noch

LG Timo

WasDennNun

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Sind die Stellenentgelder fest vorgeschrieben, oder besteht da Verhandlungsspielraum?
Wie Spid schrieb, die auszuübenden Tätigkeiten ergeben die EG, ergeben das tariflich vorgeschrieben Mindestentgelt.
Bzgl. der EG kann man deswegen nicht "verhandeln".
Bzgl. der Stufe jedoch immer, da förderliche Zeiten anerkannt werden können (je nach beruflicher Vorerfahrung).

Allerdings kann man durchaus verhandeln im Sinne von:
Ich möchte x € haben, seht zu wie ihr das tariflich hinbekommt und was ihr mir dafür an Arbeit zuweisen müsst.

Oftmals wird versucht nach Haushaltsplan sich eine Tabellenentgelt auszudenken, welches passt, da oftmals die Personaler keine Ahnung von Tarifrecht haben.

Daher kann ich dir nur anraten denen nicht zu glauben, wenn sie behaupten: Geht nicht, dürfen wir nicht oder sonst irgendwelche Ausflüchte.