Hallo,
es ist doch richtig, dass nach VKA die Kündigung nach sechs Monaten und unter einem Jahr bei vier Wochen Kündigungsfrist liegt und wenn man zum 31.3.21 kündigen möchte, ist der letzte Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber eingehen muss, der 04.03.
Oder?
Danke.
LG