Ich bin für meine Arbeitsstelle im ÖD in ein anderes Bundesland gezogen habe laut §29 TVöD Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Nun habe ich die Mietwohnung in meiner alten Heimat gekündigt, werde mich demnächst ummelden und wollte bei der Personalverwaltung (die für die Zeiterfassung zuständig ist) den Tag Sonderurlaub beantragen. Zur Antwort bekam ich, dass mir dieser Tag nicht zusteht, weil das nicht zu Beginn meiner Tätigkeit schriftlich festgelegt wurde.
Was soll das denn? Das kann doch nicht sein. Soll ich den Personalrat einschalten?