Solltest du darauf hinauswollen, dass dem Beamten - aufgrund der Tatsache, dass er Beamter ist - andere Aufgaben übertragen werden dürfen als dem Angestellten: Dem ist nicht so.
De jure ist dem schon so, Art. 33 Abs. 4 GG. Wir alle wissen aber, dass das in der Praxis nicht so streng gehandhabt wird...