Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übernahme der Beschäftigungszeit
Daywalker99:
Hi, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe als Busfahrer im Öff.Dienst gearbeitet (TV-N) und habe ohne Pause beim neuen Arbeitgeber in einer Behörde angefangen (TV-L). Dort werde ich nach der Fahrerpauschale bezahlt. in dieser Pauschale gibt es 4 Einstufungen und zusätzlich in jeder Stufe abstufungen in der die Beschäftigungszeit gerechnet wird. Müsste die Behörde nicht meine Beschäftigungszeit im Öff. Dienst anrechnen und mich dementsprechend dort einstufen?
Spid:
Auf die Beschäftigungszeit kommt es nicht an. Einschlägige Berufserfahrung wäre anzurechnen gewesen - bis zur Stufe 3 der Entgelttabelle und damit innerhalb der entsprechenden Pauschalentgeltstufe 1. Eine solche dürfte bei einem Pkw-Fahrer bei einer vorherigen Busfahrertätigkeit nicht vorliegen.
Daywalker99:
Also ich war 12 Jahre als Busfahrer beschäftigt, müsste ich dann in der Pauschale 1 dementsprechend auch in 11-15 Jahre eingestuft werden?
WasDennNun:
Der AG kann dir bei der Einstellung eine höhere Stufe geben, wenn er will.
Das fällt dann unter förderliche Zeiten.
Er muss es aber nicht.
Daywalker99:
Ich möchte ja keine höhere Stufe, sondern innerhalb der Stufe die Jahre angerechnet haben.
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