Autor Thema: Wechsel aus einem Beamtenverhältnis auf Probe zu Studium (LL.M.)  (Read 1751 times)

alex1

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Hallo liebes Forum,

mein Fall wird evtl. etwas beamtenrechtlich knifflig. Ich bin seit ca. einem Jahr bei einer Landesbehörde in BW tätig (A11). Davor hatte ich mein Studium für die gehobene Verwaltung abgeschlossen. Demzufolge befinde ich mich gerade noch in der Probezeit, ob diese verkürzt wird (statt März 23 liefe die dann bis März 22), weiß ich aktuell noch nicht. Meine Beurteilung bekomme ich nächsten Monat und ich gehe davon aus, dass die Probezeit aufgrund überzeugender Leistungen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 LBG BW) gekürzt wird.

Die eigentliche Frage ist Folgende: Ich würde gerne einen Master Of Laws in Berlin mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht absolvieren, an der HWR. Soweit ich weiß, müsste ich dafür jedoch beurlaubt werden für 2 Jahre. Ist das richtig? Das müsste dann der Personalrat meiner Behörde absegnen, soweit ich weiß. Wie sieht es aus, wenn meine Probezeit nicht verkürzt wird? Ist da dennoch eine Beurlaubung realistisch?

Ferner würde ich dann gerne in Berlin neben dem Studium in Teilzeit bei einer Behörde arbeiten, um besser über die Runden zu kommen. Ist das möglich? Bräuchte ich eine Abordnung, und geht das während einer Beurlaubung?

Oder gibt es hier noch weitere Wege, von denen ich nicht weiß?

Vielen Dank im Voraus, falls mir jemand helfen kann!

Beste Grüße

Spid

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Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

alex1

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Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.


Auweia, sehe gerade, dass das im falschen Forum gelandet ist. Sorry!