Autor Thema: [HE] anderer Bewerber  (Read 2918 times)

Ballanation

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[HE] anderer Bewerber
« am: 24.01.2021 21:45 »
Hallo zusammen,

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Angestellter in Hessen (EG12 Endstufe) möchte verbeamtet werden. Landespersonalamt hat Befähigung mit Urkunde für den gehobenen Dienst festgestellt. Ist eine Verbeamtung in A13 machbar? Ich kenne mehrere Personen bei denen das so geschehen ist, finde jedoch dazu keine Regelung.

Danke schon mal.
« Last Edit: 25.01.2021 01:02 von Admin2 »

Organisator

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #1 am: 25.01.2021 08:19 »
Landespersonalamt hat Befähigung mit Urkunde für den gehobenen Dienst festgestellt.

Grundsätzlich nein, die Ernennung erfolgt im Eingangsamt.

WasDennNun

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #2 am: 25.01.2021 09:46 »
Landespersonalamt hat Befähigung mit Urkunde für den gehobenen Dienst festgestellt.

Grundsätzlich nein, die Ernennung erfolgt im Eingangsamt.
Und dass wäre beim höheren Dienst A13
und das dürfte den oben genannten  Personen widerfahren sein.

Pukki

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #3 am: 25.01.2021 11:18 »
Das Landespersonalamt hat aber laut SV-Schilderung nur die Befähigung für den gehobenen Dienst festestellt. Vom höheren Dienst ist da nicht die Rede. Also bliebe nur die erste Ernennung im entsprechenden Eingangsamt.

Ballanation

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #4 am: 25.01.2021 16:47 »
Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Zunächst einmal die Klärung? A13 gibt es doch sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst?

III. gehobener Dienst   
A 9 (Verzahnungsamt mittlerer - gehobener Dienst): Inspektor, Kapitän, Kriminalkommissar, Polizeikommissar, Leutnant, Leutnant zur See

A 10: Konsulatssekretär Erster Klasse, Kriminaloberkommissar, Oberinspektor, Polizeioberkommissar, Seekapitän, Oberleutnant, Oberleutnant zur See

A 11: Amtmann, Kanzler (im Auswärtigen Dienst), Kriminalhauptkommissar, Polizeihauptkommissar, Seeoberkapitän, Fachlehrer, Hauptmann, Kapitänleutnant

A 12: Amtsanwalt, Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Kriminalhauptkommissar, Polizeihauptkommissar, Rechnungsrat, Seehauptkapitän, Fachlehrer, Konrektor, Lehrer, Zweiter Konrektor, Hauptmann, Kapitänleutnant

A 13 (Verzahnungsamt gehobener - höherer Dienst): Oberamtsanwalt, Oberamtsrat, Oberrechnungsrat, Erster Kriminalhauptkommissar, Erster Polizeihauptkommissar, Seehauptkapitän, Fachschuloberlehrer, Hauptlehrer, Konrektor, Lehrer, Realschullehrer

IV. höherer Dienst   
A 13 (Verzahnungsamt gehobener - höherer Dienst): Akademischer Rat, Arzt, Legationsrat, Konservator, Studienrat, Regierungsrat, Bibliotheksrat, Rat, Kriminalrat, Polizeirat, Kanzler Erster Klasse, Kustos, Pfarrer (kirchlicher Beamter), Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant, Major, Korvettenkapitän, Stabsapotheker, Stabsarzt, Stabsveterinär

Wie machen es denn verschiedene Städte und Gemeinden, dass sowohl andere Bewerber (aus dem öffentlichen Dienst) aber auch andere Bewerber (aus dem privaten Bereich) direkt in die A13 eingestellt werden? Ich kenne gleich 3 Personen, bei denen dies erfolgt ist. 2, die vorher ein Angestelltenverhältnis bis EG 11 und EG 12 durchlaufen hatten (Laufzeit bald 20 Jahre im öffentlichen Dienst, einer von Lehre über 2 AG-Prüfung und einer von Lehre mit anschließendem Studium) sowie ein externer Quereinsteiger? Wird da einfach die Ernennungsurkunde ausgehändigt und wo kein Kläger, da kein Richter?

Danke nochmals an dieser Stelle.

WasDennNun

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #5 am: 25.01.2021 16:52 »
direkt in die A13 eingestellt werden?
Direkt in die A13 gehobener Dienst?

Organisator

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #6 am: 25.01.2021 17:00 »
Wie machen es denn verschiedene Städte und Gemeinden, dass sowohl andere Bewerber (aus dem öffentlichen Dienst) aber auch andere Bewerber (aus dem privaten Bereich) direkt in die A13 eingestellt werden? Ich kenne gleich 3 Personen, bei denen dies erfolgt ist. 2, die vorher ein Angestelltenverhältnis bis EG 11 und EG 12 durchlaufen hatten (Laufzeit bald 20 Jahre im öffentlichen Dienst, einer von Lehre über 2 AG-Prüfung und einer von Lehre mit anschließendem Studium) sowie ein externer Quereinsteiger? Wird da einfach die Ernennungsurkunde ausgehändigt und wo kein Kläger, da kein Richter?

Eine Ernennung in die A 13h ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den höheren Dienst vorliegen. Eine Ernennung in die A 13g ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vorliegen und die Ämter der Laufbahn durchschritten wurden.

Laut Sachverhalt liegen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vor, eine Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt (A 9).

Pukki

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #7 am: 25.01.2021 17:02 »
(...) A13 gibt es doch sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst?(...)

Das ist korrekt. Aber in der Laufbahn des gehobenen Dienstes wird man nicht direkt im Endamt eingestellt, sondern muss die Laufbahn durchlaufen. Das heißt also im Regelfall, Einstellung in A9 > Beförderung nach A10 > Beförderung nach A11 > Beförderung nach A12 > Beförderung nach A13 - sofern man denn einen entprechenden Dienstposten bekleidet und die entsprechende Stelle zur Verfügung steht.

In der Laufbahn des höheren Dienstes gelten andere Anforderungen. Sofern diese erfüllt sind, kann man natürlich auch direkt in A13 in der Laufbahn des höheren Dienstes einsteigen.

Im Eingangspost beziehst du dich auf den gehobenen Dienst, und da gilt erstgenanntes.

Edit: Der Organisator war schneller.

Ballanation

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #8 am: 25.01.2021 17:12 »
Wie machen es denn verschiedene Städte und Gemeinden, dass sowohl andere Bewerber (aus dem öffentlichen Dienst) aber auch andere Bewerber (aus dem privaten Bereich) direkt in die A13 eingestellt werden? Ich kenne gleich 3 Personen, bei denen dies erfolgt ist. 2, die vorher ein Angestelltenverhältnis bis EG 11 und EG 12 durchlaufen hatten (Laufzeit bald 20 Jahre im öffentlichen Dienst, einer von Lehre über 2 AG-Prüfung und einer von Lehre mit anschließendem Studium) sowie ein externer Quereinsteiger? Wird da einfach die Ernennungsurkunde ausgehändigt und wo kein Kläger, da kein Richter?

Eine Ernennung in die A 13h ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den höheren Dienst vorliegen. Eine Ernennung in die A 13g ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vorliegen und die Ämter der Laufbahn durchschritten wurden.

Laut Sachverhalt liegen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vor, eine Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt (A 9).

Dies habe ich natürlich verstanden.

Allerdings ist in der Praxis eine Einstellung in den gehobenen Dienst A13 bei 3 Personen vollzogen worden ohne die Laufbahnen durchlaufen zu haben.

Irgendwie ist es für mich auch nicht logisch 20 Jahre im öffentlichen Dienst zu sein und sich bis E12 hochgearbeitet zu haben um anschließend wieder nach A9 quasi degradiert zu werden??? Zumal diese A13 Stelle im Stellenplan vorhanden und ausgewiesen ist und eine entsprechende Stellenbewertung/Dienstpostenbeurteilung mit EG12/A13 bei den Personen vorlag.

Ballanation

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #9 am: 25.01.2021 17:13 »
direkt in die A13 eingestellt werden?
Direkt in die A13 gehobener Dienst?
Ja genau.

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Antw:[HE] anderer Bewerber
« Antwort #10 am: 26.01.2021 08:28 »
Dies habe ich natürlich verstanden.

Allerdings ist in der Praxis eine Einstellung in den gehobenen Dienst A13 bei 3 Personen vollzogen worden ohne die Laufbahnen durchlaufen zu haben.

Dann müssen hier weitere Dinge vorliegen, die mir nicht bekannt sind. z.B. Lehrer im gD wurden direkt mit A 12 / A 13 verbeamtet.

Irgendwie ist es für mich auch nicht logisch 20 Jahre im öffentlichen Dienst zu sein und sich bis E12 hochgearbeitet zu haben um anschließend wieder nach A9 quasi degradiert zu werden??? Zumal diese A13 Stelle im Stellenplan vorhanden und ausgewiesen ist und eine entsprechende Stellenbewertung/Dienstpostenbeurteilung mit EG12/A13 bei den Personen vorlag.

Das Beamtenrecht hat eine andere Logik, nämlich das Laufbahnprinzip. Es geht grundsätzlich davon aus, dass man am Beginn seiner beruflichen Laufbahn das Beamtenverhältnis wählt. Spätere Verbeamtungen sind da eher die Ausnahme, dafür wurden Einstellungsmöglichkeiten im ersten oder zweiten Beförderungsamt geschaffen, wenn dies auch bei einer früheren Verbeamtung erreichbar gewesen wäre.

Wer sich erst nach 20 Jahren für eine Verbeamtung entscheidet hat Pech gehabt, er hätte diese Entscheidung auch früher treffen können oder verbleibt im Angestelltenverhältnis. Augen auf bei der Berufswahl!