Autor Thema: [BY] Bearbeitungszeit Ballungsraumzulage bei Umzug  (Read 1277 times)

suiris

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Ich bin im Dezember letzten Jahres in eine Staatsbedienstetenwohnung im Ballungsraum München umgezogen und habe das LFF und meine Behörde im Dezember postalisch bzw. per Email über den Umzug informiert.

In meiner Bezügemitteilung für Februar steht jetzt auch schon die korrekte Adresse im Ballungsraum München. Allerdings ist die Ballungsraumzulage in der Abrechnung nicht aufgeführt und auch nicht in einem der anderen Posten enthalten.

Ich habe jetzt extra nochmal nachgesehen ob die Ballungsraumzulage vielleicht bei bewohnen einer Staatsbedienstenwohnung nicht gezahlt wird konnte aber keine Norm dazu finden - früher war das wohl tatsächlich so, das wurde aber, wenn ich das richtig verstehe, schon vor etlichen Jahren geändert.

Wie lange darf sich das LFF Zeit lassen die Bezüge anzupassen? Mich eilts bei der ganzen Sache nicht wirklich, ich möchte aber meinerseits ungern irgendwelche Fristen für Einwand/Widerspruch etc. verpassen, deswegen frage ich jetzt schon so früh.
Wenn ich Art. 13 BayBesG richtig verstehe hätte ich ja 3 Jahre Zeit und müsste weder mich noch das LFF hetzen.
Andererseits liest man ja auch immer wieder was von zeitnaher Geltendmachung von Besoldungsansprüchen wo immer auf das Kalenderjahr abgezielt wird. Oder gilt das nur bei nicht verfassungsgemäßer Besoldung? Sonst wäre mein Anspruch auf korrekte Bezahlung für den Dezember letzten Jahres ja jetzt schon verwirkt, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann.

Muenchner82

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Antw:[BY] Bearbeitungszeit Ballungsraumzulage bei Umzug
« Antwort #1 am: 27.01.2021 06:09 »
Am besten mal beim zuständigen Bezüge Bearbeiter anrufrn (steht oben auf der Mitteilung). I.d.R. dauert das ein bissl beim LfF.