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Eingruppierung und Prüfpflicht

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Tizian:
Erst einmal ein paar Grunddaten:
Wir sind eine mittlere Gemeinde (6.000 EW) und suchen für das Vorzimmer Bürgermeister / Geschäftsleiter eine Sekretärin / Assistenz. Nun haben sich mehrere Bewerberinnen gemeldet, aber keine mit einer Verwaltungsausbildung bzw. dem BL I.

Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen. Sehe ich es richtig, dass wir eine Bewerberin mit einer Ausbildung z.B. zur Bürokauffrau in die EG 5, FG 1 eingruppieren können, wenn sie "diese entsprechende Tätigkeit" auch ausübt. Mit "entsprechende Tätigkeit" ist doch die Tätigkeit ihrer Ausbildung gemeint? Bei der FG 1 besteht auch keine Verpflichtung für die Erste Prüfung. Diese wäre nur Voraussetzung bei der Eingruppierung in EG 5, Fallgruppe 2 - oder?

Spid:
Ihr gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG hat lediglich eine Rechtsmeinung dazu, die die Eingruppierung nicht berührt.

Zutreffend ist, daß die Ausbildungs- und Prüfungspflicht keine Anwendung findet, wenn eine dreijährige Berufsausbildung und eine dieser entsprechende Tätigkeit vorliegt. Das gilt auch für die darauf aufbauenden Fallgruppen.

mumble:
"Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen"
Wird sie später höhergruppiert? Mit welcher Begründung?
Bei uns ist die Stelle der Vorzimmerdame des Bürgermeisters mit EG 7 bewertet worden.

Kommunalgenie:

--- Zitat von: mumble am 26.01.2021 16:36 ---"Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen"
Wird sie später höhergruppiert? Mit welcher Begründung?
Bei uns ist die Stelle der Vorzimmerdame des Bürgermeisters mit EG 7 bewertet worden.

--- End quote ---

Erfordert Posteingangsstempel setzen mittlerweile eine Entwicklung eigener geistiger Initiative?

WasDennNun:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 26.01.2021 16:40 ---
--- Zitat von: mumble am 26.01.2021 16:36 ---"Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen"
Wird sie später höhergruppiert? Mit welcher Begründung?
Bei uns ist die Stelle der Vorzimmerdame des Bürgermeisters mit EG 7 bewertet worden.

--- End quote ---

Erfordert Posteingangsstempel setzen mittlerweile eine Entwicklung eigener geistiger Initiative?

--- End quote ---
Eigenständige Terminverschiebung des BM Kalenders schon eher.

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