Autor Thema: Eingruppierung und Prüfpflicht  (Read 4817 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #15 am: 27.01.2021 10:31 »
sag ich doch, sehr kreativ, sich auf solch ein Fake Gutachten zu berufen zu können.
Oder meintest du die Gutachter?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #16 am: 27.01.2021 10:37 »
Die Frage ist gar nicht mal so verkehrt. Wenn ein Gutachten so offensichtlicher Kwatsch ist, wäre der Anwender in der Pflicht, dies zu erkennen?

Kommunalgenie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 192
Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #17 am: 27.01.2021 10:42 »
Da seid Ihr wohl eher auf zwei Slapstickkomiker hereingefallen, die behauptet haben, sie wären vom Prüfungsverband - denn die können unmöglich so schlecht sein. Schon mal nachgeguckt, ob Ihr irgendwo bei YouTube zu sehen seid? „Und dann, hihi, haben wir denen weisgemacht, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen hätten was mit gründlichen Fachkenntnissen zu tun, prust...“

Tja, da ich auf Seiten des Personals stehe finde ich die Bewertung gut.
Auf YouTube sind zwar ein paar Videos von unserer Gemeinde aber von den Bewertern hab ich keins gesehen.

Die Rechtsmeinung, die sich der "kommunale Prüfungsverband" dort gebildet hat, erschließt sich auch mir keineswegs. Wollten Sie dem AG eins auswischen?
Die Vorgängerin hatte EG 8 aber das war m. E. nur eine Gefälligkeitseingruppierung vom früheren Bgm.
Für mich ist es im Bewertungsgutachten plausibel erklärt auch im Hinblick dass wir zwar eine kleine Gemeinde sind aber auch atypisch. Umsonst haben wir bei ca. 8000 Einwohnern nicht fast 200 Beschäftigte.

Einschließlich aller nachgeordneten Einrichtungen? Rein verwaltungstechnisch haben wir bei etwas über 7000 Einwohnern ca. 30 Mitarbeiter.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #18 am: 27.01.2021 10:44 »
Die Frage ist gar nicht mal so verkehrt. Wenn ein Gutachten so offensichtlicher Kwatsch ist, wäre der Anwender in der Pflicht, dies zu erkennen?
Derart offensichtlicher Unfug liegt auf der Hand und müßte erkannt werden - ein Blick in einen der gängigen Kommentare genügt.

mumble

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 105
Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #19 am: 27.01.2021 12:46 »
Da seid Ihr wohl eher auf zwei Slapstickkomiker hereingefallen, die behauptet haben, sie wären vom Prüfungsverband - denn die können unmöglich so schlecht sein. Schon mal nachgeguckt, ob Ihr irgendwo bei YouTube zu sehen seid? „Und dann, hihi, haben wir denen weisgemacht, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen hätten was mit gründlichen Fachkenntnissen zu tun, prust...“

Tja, da ich auf Seiten des Personals stehe finde ich die Bewertung gut.
Auf YouTube sind zwar ein paar Videos von unserer Gemeinde aber von den Bewertern hab ich keins gesehen.

Die Rechtsmeinung, die sich der "kommunale Prüfungsverband" dort gebildet hat, erschließt sich auch mir keineswegs. Wollten Sie dem AG eins auswischen?
Die Vorgängerin hatte EG 8 aber das war m. E. nur eine Gefälligkeitseingruppierung vom früheren Bgm.
Für mich ist es im Bewertungsgutachten plausibel erklärt auch im Hinblick dass wir zwar eine kleine Gemeinde sind aber auch atypisch. Umsonst haben wir bei ca. 8000 Einwohnern nicht fast 200 Beschäftigte.

Einschließlich aller nachgeordneten Einrichtungen? Rein verwaltungstechnisch haben wir bei etwas über 7000 Einwohnern ca. 30 Mitarbeiter.
Ja sämtliche Beschäftigte, incl. Kurbetrieb.