Autor Thema: Jahressonderzahlung  (Read 2188 times)

Tobi999

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Jahressonderzahlung
« am: 26.01.2021 17:47 »
Guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ich stelle hier meine Frage richtig.

Ich arbeite seit dem 09/2018 in einem freien Träger der Jugendhilfe und in meinem Vertrag mit dem AG steht: "Vergütung richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, Tarifgebiet West (TVöD), Entgeltgruppe E13, Stufe 2, in seiner jeweils gültigen Fassung".

Nun möchte mir meine Arbeitgeberin die Jahressonderzahlungen nicht bezahlen (fällig wäre noch die von 2019 und 2020) - nur den monatlichen Lohn. Wir haben uns aber ja laut Vertrag auf den kompletten Tarif geeinigt und die JSZ ist doch ein fester Bestandteil eines Tarifs, oder? Sehe ich da was falsch? Hat da schon jemand mit Erfahrung gemacht? Sie behauptet wir hätten uns ja lediglich am Tarif orientiert... Aber der Wortlaut im Vertrag klingt für mich bindend, nicht orientierend...

Ich bin über jedes hilfreiche Kommentar hierzu sehr dankbar, da ich echt nicht mehr weiter weiss.

Liebe Grüße,
Tobi

WasDennNun

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 26.01.2021 17:52 »
Rechtsanwalt vorlegen, damit er sich das alles ansehen kann.

Alternative:
Komplettes Vertragswerk hier einstellen.

Spid

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 26.01.2021 17:55 »
Ohne den gesamten Arbeitsvertrag zu kennen, sind Auslegungen einzelner Normen schwierig. Ohne das Hinzutreten weiterer Momente ist mit der zitierten Norm die Vergütung entsprechend des genannten Tarifvertrags vereinbart - wobei unklar ist und im Wege der Auslegung zu klären wäre, auf welche Fassung des §20 TVÖD (Bund oder VKA) Bezug genommen wird. Eine Lohnklage sollte zügig Abhilfe schaffen.

Tobi999

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 27.01.2021 11:49 »
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Ich bin inzwischen auch schon an dem Punkt angelangt, es einem Anwalt vorzulegen.
Herzliche Grüsse und Gesundheit,
Tobi