Autor Thema: [HH] Wechsel Bundesbeamter (B) zu Land (A16) - Einstufung?  (Read 1620 times)

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Liebes Crowdwissen,

aufgrund persönlicher Umstände kommt ggfls. ein Wechsel von Bund B3 ins Land HAmburg in Frage (Abteilungsleitung, A16). Für mich undurchsichtig ist die Frage der Einstufung - wird diese nach "fiktivem Werdegang" anhand der beruflichen Erfahrung gemacht, oder kann der Dienstherr einem da entgegenkommen und sagen B3>B1=A15 Endstufe -> Einstellung als A16 Endstufe.

Hat da einer jemals Erfahrungen mit gemacht oder bin ich doof, da überhaupt drüber nachzudenken? ~ Zudem: gibt es in Hamburg Gewinnungszulagen oder ähnliches, die den finanziellen Wechsel erträglicher machen würden über HHmbesg §9 hinaus?

BEsten Dank für alle Inputs
« Last Edit: 29.01.2021 02:23 von Admin2 »

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Die Stufe wird unter Beachtung berűcksichtigungsfähiger Zeiten (§ 28 HmbBesG) festgesetzt. Anspruch auf Ausgleichszulage gem. § 62a HmbBesG hast Du nicht.