Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Werkstudent
Lars73:
Es sei denn es liegt beidseitige Tarifbindung vor. (Du bist Mitglied einer dem Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied eines entsprechenden Arbeitgeberverbandes.)
V555:
Danke schonmal für eure Antworten, diese helfen mir sehr weiter
Dann eine Anschlussfrage: Muss der Beitritt in eine Gewerkschaft vor Unterzeichnung des Arbeitsvetrags erfolgen, oder gilt der Tarifvetrag auch; wenn danach beigetretten wird?
Spid:
Letzteres.
V555:
Danke euch
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