Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Werkstudent

<< < (2/2)

Lars73:
Es sei denn es liegt beidseitige Tarifbindung vor. (Du bist Mitglied einer dem Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft  und der Arbeitgeber Mitglied eines entsprechenden Arbeitgeberverbandes.)

V555:
Danke schonmal für eure Antworten, diese helfen mir sehr weiter

Dann eine Anschlussfrage: Muss der Beitritt in eine Gewerkschaft vor Unterzeichnung des Arbeitsvetrags erfolgen, oder gilt der Tarifvetrag auch; wenn danach beigetretten wird?

Spid:
Letzteres.

V555:
Danke euch

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version