Unabhängig der Aussage von Spid brauchst du als Schulhausmeister in EG 7 in deinem Beispiel auch eine einschlägige Ausbildung.
In unserem Bezirkstarifvertrag sind Hausmeister mit einschlägiger mind. dreijähriger Berufsausbildung in EG 5.
Ohne Ausbildung in EG 4.