Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Hausmeister / Eingruppierung
Spid:
Die EGO hat keinen Teil III.
Weltraumpräsident:
Ich weiß jetzt nicht wie stark ihr an den TVöD (VKA) "angelehnt" seid, aber wohl schon sehr gem. deiner Schilderung. M. E. könntest du als sonstiger Beschäftigter eingruppiert werden, da ich nach dem was du so schreibst gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen, im Vergleich zu einem für die Stelle "vorschriftsmäßig" vor- und ausgebildeten Beschäftigten, bejahen würde. Ebenfalls aufgrund deiner Schilderung würde ich eine langjährige Berufserfahrung bejahen. Es müsste halt festgehalten werden, ob du tatsächlich gleichermaßen befähigt und erfahren bist. Breit aufgestellt scheinst du für diesen Bereich ja zu sein. Die Eingruppierung wäre dann, wie bereits geschrieben wurde, eine Gruppe niedriger, da die in der Person liegende Anforderung (Vor-/Ausbildung) nicht erfüllt wäre. Ich hoffe du musst nicht ewig dein Dasein in "Lohngruppe (4)" fristen.
Spid:
Inwiefern wäre überhaupt davon auszugehen, daß im landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnis im entsprechenden Merkmal der sonstige Beschäftigte vorgesehen sei?
Weltraumpräsident:
Wo stünde vorliegend etwas von der Anwendung desselbigen?
Spid:
Aus der Sachverhaltsschilderung.
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