Autor Thema: Hausmeister / Eingruppierung  (Read 6312 times)

RMeAN

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Hausmeister / Eingruppierung
« am: 27.01.2021 14:44 »
Hallo zusammen,

Ich arbeite in einem Altenheim in der Haustechnik - wir sind an den TVÖD (VKA) angelehnt.
Die einzige Abweichung vom TVÖD ist allerdings das Weihnachtsgeld, dass vor einigen Jahren durch eine Betriebsvereinbarung abgespeckt wurde.

Wir sind in der Haustechnik zu zweit, mein Vorgesetzter geht im Herbst in Rente.
Bisher hieß es immer, ich sollte dann seinen Posten übernehmen.

Jetzt meint unser Chef, dass das garnicht geht - weil ich keine handwerklich/technische Ausbildung habe und somit als "Ungelernter" in meiner Lohngruppe (4) hängen bleibe.

Laut TVÖD braucht man - soweit wir das rausgelesen haben - tatsächlich eine "passende" Ausbildung um - je nach Einsatzbereich - in Lohngruppe 5-8 eingeteilt zu werden.
Da hilft mir meine Mediengestalter Ausbildung leider nicht weiter.

Die erste Frage wäre also, ob das tatsächlich so ist und ich nicht mehr aufsteigen kann und auch keine "leitende Position" übernehmen kann, nur weil mir die handwerkliche Ausbildung fehlt.
Und das trotz fast 8 Jahren Berufserfahrung in unserem Haus und immerhin Weiterbildungen beim TÜV (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Fachkraft für Haustechnik) und die damit einhergehenden höherwertigen Tätigkeiten (elektrische Prüfung ortsveränderlicher Geräte, Aufzugswart,... - und auch mediengestalterische Tätigkeiten wie Homepage und Flyergestaltung).

Ich bin bei der bisherigen Suche öfter über Spids Aussage gestolpert:

"TB sind entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert."

Kann ich das so verstehen, dass mir mit der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten (schriftlich) auch die höhere Entgeltgruppe zusteht, oder ist das so wie mein Chef meint hinfällig weil mir die für die grundsätzliche Eingruppierung notwendige handwerkliche Ausbildung fehlt?

Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder eine ähnliche Situation schonmal erlebt :)

Vielen Dank und noch einen schönen Tag,

Armin!°

Spid

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #1 am: 27.01.2021 14:52 »
Grundsätzlich erfolgt bei einer in einem Tätigkeitsmerkmal genannten nicht erfüllten Voraussetzung in der Person die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe. Die Eingruppierung von Hausmeistern ist landesbezirklich geregelt.

Organisator

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #2 am: 27.01.2021 14:58 »
Im Bereich der Entgeltordung Bund wird explizit auf Hausmeister Bezug genommen, Teil III Nr. 23:

23. Hausmeisterinnen und Hausmeister

Entgeltgruppe 5
Hausmeisterinnen und Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.

Entgeltgruppe 4
Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Soetwas in der Art müsste auch bei der für dich zutreffenden Entgeltordnung bzw. landesbezirklichen Regelung zu finden sein.

Spid

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #3 am: 27.01.2021 15:03 »
Ach, was wäre das schön, wenn die landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnisse alle so in der Art aussehen würden...

WasDennNun

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #4 am: 27.01.2021 15:44 »
Grundsätzlich erfolgt bei einer in einem Tätigkeitsmerkmal genannten nicht erfüllten Voraussetzung in der Person die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe.
Gilt diese Regelung auch im Teil III der EGO?
Dachte da würde sie nicht gelten?

Spid

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #5 am: 27.01.2021 15:53 »
Die EGO hat keinen Teil III.

Weltraumpräsident

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #6 am: 27.01.2021 16:00 »
Ich weiß jetzt nicht wie stark ihr an den TVöD (VKA) "angelehnt" seid, aber wohl schon sehr gem. deiner Schilderung. M. E. könntest du als sonstiger Beschäftigter eingruppiert werden, da ich nach dem was du so schreibst gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen, im Vergleich zu einem für die Stelle "vorschriftsmäßig" vor- und ausgebildeten Beschäftigten, bejahen würde. Ebenfalls aufgrund deiner Schilderung würde ich eine langjährige Berufserfahrung bejahen. Es müsste halt festgehalten werden, ob du tatsächlich gleichermaßen befähigt und erfahren bist. Breit aufgestellt scheinst du für diesen Bereich ja zu sein. Die Eingruppierung wäre dann, wie bereits geschrieben wurde, eine Gruppe niedriger, da die in der Person liegende Anforderung (Vor-/Ausbildung) nicht erfüllt wäre. Ich hoffe du musst nicht ewig dein Dasein in "Lohngruppe (4)" fristen.

Spid

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #7 am: 27.01.2021 16:04 »
Inwiefern wäre überhaupt davon auszugehen, daß im landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnis im entsprechenden Merkmal der sonstige Beschäftigte vorgesehen sei?

Weltraumpräsident

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #8 am: 27.01.2021 16:46 »
Wo stünde vorliegend etwas von der Anwendung desselbigen?

Spid

  • Gast
Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #9 am: 27.01.2021 16:59 »
Aus der Sachverhaltsschilderung.

Weltraumpräsident

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #10 am: 27.01.2021 17:02 »
Aber nicht konkret oder?

WasDennNun

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #11 am: 27.01.2021 17:05 »
Die EGO hat keinen Teil III.
Stimmt, war geistig im TV-L

Spid

  • Gast
Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #12 am: 27.01.2021 17:09 »
Aber nicht konkret oder?
Nun, als einzige Abweichung wurde die JSZ beschrieben - weshalb die landesbezirkliche Regelungskompetenz aus dem Anhang Regelungskompetenzen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist.

Sollte es hier doch eine weitere Abweichung geben, wären Deine Ausführungen jedenfalls unzutreffend - denn in Teil A Abschnitt I Ziff. 2 EGO findet sich der sonstige Beschäftigte nicht.

Weltraumpräsident

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #13 am: 27.01.2021 17:15 »
Einverstanden.

RMeAN

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Antw:Hausmeister / Eingruppierung
« Antwort #14 am: 28.01.2021 08:38 »
Danke schonmal für euren Input!

Der TVÖD wird komplett angewendet, abgesehen von der Jahressonderzahlung.
Sonst müsste die Chefetage jetzt ja auch nicht so auf der Eingruppierungsproblematik bestehen.

Laut EGO würde ich mich ja denk ich da sehen:

3Für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten, deren Tätigkeit nicht in einem speziellen  Tätigkeitsmerkmal  aufgeführt  ist,  gelten  die  allgemeinen  Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten (Teil A Abschnitt I Ziffer2);

hieße: 2.Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)


Stand jetzt:
Entgeltgruppe 4, weil "schwierige Tätigkeiten", aber keine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

Falls ich das richtig seh wäre das hier der Punkt, dass auch ohne Ausbildung die höhere Entgeltgruppe anerkannt werden könnte:

5.Anerkannte Ausbildungsberufe
1Anerkannte Ausbildungsberufe sind nur solche, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung geregelt sind.
2Soweit  in  Tarifverträgen  auf  Landesebene  bzw.im  Tarifvertrag  zu  §  20 Abs.1BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten und verwaltungs-oder betriebseigener Prüfung Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gleichgestellt sind, bleiben diese Regelungen unberührt.

Wo finde ich denn die Regelung, dass ich ohne die Ausbildung eine Gruppe niedriger wäre? Das hab ich leider noch nicht gefunden...


Ein bisschen unübersichtlich ist es schon - bei Haufe zum Beispiel findet man eine EGO in der Schulhausmeister beschrieben sind. Mit Gebäudeleittechnik, Brandmeldeanlage, Messungen und Co. wäre ich dann der Entgeltgruppe 7 zuzuordnen falls das für uns auch gilt.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgeltordnung-vka-xxiii-schulhausmeisterinnen-und-schulhausmeister_idesk_PI13994_HI9862784.html

In der durchgeschriebenen Fassung vom VKA finde ich allerdings nichts explizit zu Hausmeistern.