Hallo,
wollte mich grad zum 1.11.20 anmelden. Würde nicht gehen. Max. zwei Wochen in die Vergangenheit. Am Telefon damals sagte man mir, zzt. keine Termine oder nur Wichtige wegen Corona, wenn nicht wichtig, dann sollte ich mit Termin warten, in die Vergangenheit anmelden kein Problem.
Jetzt brauche ich aber ne Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass ich zum 1.11. umgezogen bin. Diese brauchte ich letztes Jahr noch nicht.
Ich bekomme jetzt nur eine, wo steht Eingezogen am 15.01.21.
Wo steht bitte, dass man nur max. 2 Wochen in die Vergangenheit angemeldet werden darf und nicht zum tatsächlichen Datum, das auch in der Wohnungsgeberbescheinigung steht?
Danke.
LG