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Wie lange max. in die Vergangenheit anmelden?

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jackie:
Hallo,

wollte mich grad zum 1.11.20 anmelden. Würde nicht gehen. Max. zwei Wochen in die Vergangenheit. Am Telefon damals sagte man mir, zzt. keine Termine oder nur Wichtige wegen Corona, wenn nicht wichtig, dann sollte ich mit Termin warten, in die Vergangenheit anmelden kein Problem.

Jetzt brauche ich aber ne Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass ich zum 1.11. umgezogen bin. Diese brauchte ich letztes Jahr noch nicht.

Ich bekomme jetzt nur eine, wo steht Eingezogen am 15.01.21.

Wo steht bitte, dass man nur max. 2 Wochen in die Vergangenheit angemeldet werden darf und nicht zum tatsächlichen Datum, das auch in der Wohnungsgeberbescheinigung steht?

Danke.

LG

lumer:
So steht das nicht im BMG, glaube ich. Allerdings sei froh, dass die Meldebehörde das so macht. Anderenfalls hättest du eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Denn du hast nach § 17 Abs. 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) die Pflicht, dich innerhalb von zwei Wochen an- bzw. abzumelden. Wenn du also auf einer früheren An-/Abmeldung bestehst und die Wohnungsgeberbescheinigung als Beweis vorlegst, bleibt der Meldebehörde im Grunde nichts anderes übrig, als einen Bußgeldbescheid zu erstellen.

Pepper2012:
Bei uns werden - aus den vom TE geschilderten Gründen - derzeit weiter als 2 Wochen in die Vergangenheit zurückreichende Anmeldungen akzeptiert, ohne dass ein Bußgeld verhängt wird.

BAT:
Eigentlich eine dumme Regelung. Was soll das ? Konnte mich seinerzeit auch nicht für die Zukunft anmelden, nur für den Tag, den ich da war oder früher...


Kryne:
Bei uns wartet man aktuell erstmal mindestens 6 Wochen bevor man im Rathaus überhaupt einen Termin bekommt.

Entsprechend wird dann auch weiter als 2 Wochen in die Vergangenheit "eingetragen".

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