Hallo,
ich bin ganz neu was ÖD betrifft und mir wurde geraten, dass ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben sollte, damit die mich einladen müssen, sofern ich nicht komplett ungeeignet bin.
Das habe ich jetzt bei meiner ersten Bewerbung getan und prompt eine Einladung erhalten.
Leider kann ich diesen Termin nicht wahrnehmen und habe telefonisch um einen anderen gebeten. Ein anderer wäre nicht möglich und man wäre auch nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.
Dann ist das wohl leider so. PP.
Dennoch interessiert es mich, woraus hervorgeht, dass es keine Verpflichtung für einen Ersatztermin gibt und der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst seine Schuldigkeit getan hat, wenn er eine Einladung ausgesprochen hat.
Da gibts doch bestimmt eine Rechtsgrundlage und, oder ein Urteil, oder!?
Freue mich auf Antworten.
Danke.
MfG