Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Überstunden ohne Ausgleich bei Wissenschaftlern
labrat:
Wo ich gerade schon mal dabei bin, was ich mich schon lange frage: In den meisten Forschungsinstituten (und auch Unis?) werden technische und Verwaltungsmitarbeiter normal nach Tarifvertrag bezahlt, auch was Überstunden angeht.
Wissenschaftler (meist E13 oder E14) dagegen erhalten keinerlei Ausgleich für Überstunden. Eine Begründung die ich gelesen habe lautet lapidar "aus erheblichem Eigeninteresse" (der AN), was natürlich schon etwas ironisch ist. Gemeint ist vermutlich dass bei Entlohnung oder Freizeitausgleich Forschungsvorhaben so teuer würden dass sie nicht durchführbar wären, da oft sehr viele Überstunden anfallen.
Hat das ganze eine Grundlage im Tarifvertrag, oder wie kommt das zustande?
Spid:
Entweder findet der TVÖD in der Fassung des Bundes Anwendung, dann werden Überstunden auch bei Wissenschaftlern entsprechend vergütet, sofern es sich nicht um Beschäftigte i.S.d. §43 Abs. 2 TVÖD handelt - oder er findet keine Anwendung, dann hat das auch nichts mit diesem Unterforum zu tun.
labrat:
TVÖD Bund kommt zur Anwendung, und es handelt sich nicht um Beschäftigte i.S.d. §43 Abs. 2, da keine oberste Bundesbehöde. Überstunden werden trotzdem nicht vergütet, es gibt keinen Freizeitausgleich.
Spid:
Dann erhebt man Lohnklage, wo ist das Problem?
labrat:
Problem gibt es keins, ich habe mich halt nur gefragt ob es eine rechtliche Grundlage für die unbezahlten Überstunden gibt, oder ob theoretisch tausende Wissenschaftler in Deutschland fehlende Bezahlung einklagen könnten. Letztere Frage wären dann wohl mit ja beantwortet wenn niemand was anderes weiß.
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