Hab hier noch eine Zeile aus unserer Dienstvereinbarung über die Zulassung privateigener KFZ.
4.5 Die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle gelten nicht als Dienstgänge. Bei Dienstgängen am Dienstort, die an der Wohnung angetreten oder beendet werden, dürften höchstens die Fahrtkosten für die Strecke von der Dienststelle bis zur Stelle es Dienstgeschäftes oder umgekehrt erstattet werden, es sei denn, der Dienstgang wird zusätzlich zu abendlichen Veranstaltungen, an Sonn- und Feiertagen oder dienstfreien Werktagen durchgeführt, an denenkein Dienst zu leisten gwewesen wäre.
liegt es vielleicht daran, dass nur am Wochenende die Kilometerpauschale bezahlt wird?