Autor Thema: [NI] Elternzeit - Partnermonate - Beitragserstattung  (Read 1748 times)

henna

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Moin,
wenn ich richtig recherchiert habe, gilt für niedersächsische Beamte (auch weibliche) auch die Verordnung für Mutterschutz und Elternzeit des Bundes, richtig?

Haben verbeamtete Elternteile, die lediglich die Partnermonate (zwei Monate) in Anspruch nehmen, auch einen grundsätzlichen Anspruch auf die 31 Euro monatlich Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge bzw. sogar die erhöhte Erstattung, wenn man Beamter des mittleren Dienstes bis A8 ist?

Vielen Dank.

newT

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Antw:[NI] Elternzeit - Partnermonate - Beitragserstattung
« Antwort #1 am: 28.01.2021 23:35 »
Abgesehen vom Mutterschutz sollte es keinen Unterschied zwischen Vätern und Müttern im Sinne der Elternzeit geben. Somit sollte die Erstattung auch für den Elternteil gelten, der nur die Partnermonate nimmt.

Wo man nur aufpassen muss. In manchen Landesgesetzen gibt es eine Konkurrenzregelung. Zum Beispiel in Bayern bekommt bei gleichzeitiger Elternzeit nur derjenige Partner die Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge, der auch den Familienzuschlag für das Kind erhällt. Für Niedersachen habe ich in dem Merkblatt zur Elternzeit jedoch hierzu keine Angabe gefunden.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen, viele Grüße.

henna

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Antw:[NI] Elternzeit - Partnermonate - Beitragserstattung
« Antwort #2 am: 30.01.2021 11:57 »
Hallo newT,

vielen Dank für die Ausführungen.

Dann muss ich hinsichtlich einer evtl. gleichlautenden Regelung in Niedersachsen noch einmal nachhaken.

Schönes Wochenende!

Tyrion

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Antw:[NI] Elternzeit - Partnermonate - Beitragserstattung
« Antwort #3 am: 31.01.2021 19:11 »
Die Regelung ergibt sich auch für niedersächsische Beamtinnen und Beamte aus § 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchEltZV, der wie folgt lautet: "Nehmen die Eltern gemeinsam Elternzeit, steht die Beitragserstattung nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird oder berücksichtigt werden soll".

henna

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Antw:[NI] Elternzeit - Partnermonate - Beitragserstattung
« Antwort #4 am: 04.02.2021 22:58 »
... ein Blick in‘s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Schrecklich, wenn sich die abgedroschenen Weisheiten der früheren Dozenten bewahrheiten  :P

Das heißt aber auch, dass mein beamteter Vater, der 2 Partnermonate nimmt, die 31 Euro Erstattung erhält, wenn die Mutter nicht im öD ist bzw. z.B. der TVöD VKA bei ihr Anwendung findet?

Sorry, aber ich muss mich noch einmal vergewissern.

Schönen Abend!

newT

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Antw:[NI] Elternzeit - Partnermonate - Beitragserstattung
« Antwort #5 am: 05.02.2021 01:03 »
Das heißt aber auch, dass mein beamteter Vater, der 2 Partnermonate nimmt, die 31 Euro Erstattung erhält, wenn die Mutter nicht im öD ist bzw. z.B. der TVöD VKA bei ihr Anwendung findet?
Den Anspruch auf die Ersattung hat jeder Beamter, unabhängig vom Status des Partners. Nur falls eben beide Elternteile Beamte sind und folglich beide zur gleichen Zeit Anspruch auf Erstattung hätten, dann kommt die Konkurrenzegelung zur Geltung.

henna

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Antw:[NI] Elternzeit - Partnermonate - Beitragserstattung
« Antwort #6 am: 05.02.2021 05:24 »
Na, jetzt ist es auch mir klar.
Vielen Dank für die Ausführungen und ein schönes weißes Wochenende in NI.   ;)