Moin,
wenn ich richtig recherchiert habe, gilt für niedersächsische Beamte (auch weibliche) auch die Verordnung für Mutterschutz und Elternzeit des Bundes, richtig?
Haben verbeamtete Elternteile, die lediglich die Partnermonate (zwei Monate) in Anspruch nehmen, auch einen grundsätzlichen Anspruch auf die 31 Euro monatlich Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge bzw. sogar die erhöhte Erstattung, wenn man Beamter des mittleren Dienstes bis A8 ist?
Vielen Dank.