Autor Thema: Kappung der wöchentlichen Arbeitszeit aufgrund von Home-Office  (Read 7506 times)

Spid

  • Gast
Inwiefern ginge es um Überstunden?

Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.

Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.

Nein, das sind keine Überstunden.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,490
Inwiefern ginge es um Überstunden?

Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.

Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.

wer was wie betrachtet ist vollkommen egal...

ist die Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit nun geändert worden oder nicht?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DexterMorgan

  • Gast
Inwiefern ginge es um Überstunden?

Wenn ich 40std arbeiten soll, aber 42 mache, sind 2 Stunden Überstunden.

Jetzt kannst du mit irgendwelchen Dingen aus dem Tarifrecht kommen, aber ich würde auf die 40std runter gehen die auch vergütet werden. Diesem Verein muss man nichts schenken.

wer was wie betrachtet ist vollkommen egal...

ist die Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit nun geändert worden oder nicht?

Der Arbeitgeber betrachtet es als vorübergehende Änderung der Dienstvereinbarung für flexible Arbeitszeit.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,490
..die einseitige Änderung ist nicht möglich...auch nicht temporär
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Also hat jetzt wer mit wem vereinbart?

DexterMorgan

  • Gast
Also hat jetzt wer mit wem vereinbart?

Der Arbeitgebergeberseite - Personalamt / Behördenleiter mit Abstimmung Personalrat.

Spid

  • Gast
Es geht nicht um irgendwelche Abstimmungen. Wurde eine entsprechende Dienstvereinbarung geschlossen oder wurde eine Dienstvereinbarung entsprechend geändert - und zwar in der dafür vorgesehenen Form?  Wenn nicht, ist das wertloses Geblubber.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,490
...also temporäre Änderung der Dienstvereinbarung mit entsprechendem Beschluss des PR und beiderseitiger Unterschrift der geänderten Dienstvereinbarung und Veröffentlichung der DV?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,490
...also temporäre Änderung der Dienstvereinbarung mit entsprechendem Beschluss des PR und beiderseitiger Unterschrift der geänderten Dienstvereinbarung und Veröffentlichung der DV?

..ansonsten ist es wirklich Geblubber und ihr soltet Euch Fragen, ob ihr die richtigen Leute in den PR gewählt habt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DexterMorgan

  • Gast
Eine neue geänderte Dienstvereinbarung liegt nicht vor (zumindest nicht veröffentlicht), lediglich das Schreiben als Beschäftigteninformation ohne Unterschriften von den Beteiligten - Arbeitgeber / Personalrat.

Spid

  • Gast
Also rechtlich völlig unbeachtliches Geblubber.

Alien1973

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 247
Bei uns ist es ähnlich, ebenfalls lediglich eine Info E-Mail erhalten wie das ablaufen soll.

Darin heißt es:
Im Rahmen der mobilen Arbeit sind Mehrarbeit bzw. Überstunden grundsätzlich nicht möglich.

Von einer Kappung der Wochenarbeitszeit steht da nix. Sprich daheim kann man max. die vereinbarten Tagesstunden einbringen wenn man diese auch erhalten (bezahlt oder Freizeit) möchte.

Zusätzlich können mobile Arbeiten nur im vereinbarten Arbeitszeitrahmen erbracht werden. Also nicht am Samstag/Sonntag und auch nicht um 20 Uhr am Abend oder um 4 Uhr in der Früh.


Spid

  • Gast
Mehrarbeit betrifft ja nur TZ-Beschäftigte und Überstunden werden ohnehin angeordnet. Andere Arbeitsstunden betrifft es also nicht. Auch hier stellt sich die Frage: bewegt man sich damit im Rahmen der bisherigen Betriebs-/Dienstvereinbarung oder wurde sie entsprechend geändert?

Alien1973

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 247
Es gab keine Änderung der vorliegenden Dienstvereinbarung.

In meinen Augen bewegt man sich allerdings mit unserer Regelung im Rahmen der bei uns momentan gültigen Dienstvereinbarung. Lediglich der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist von daheim aus nicht möglich.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,490
Lediglich der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist von daheim aus nicht möglich.

...und damit verlasst ihr die gültige DV...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen