Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kappung der wöchentlichen Arbeitszeit aufgrund von Home-Office
Spid:
Also rechtlich völlig unbeachtliches Geblubber.
Alien1973:
Bei uns ist es ähnlich, ebenfalls lediglich eine Info E-Mail erhalten wie das ablaufen soll.
Darin heißt es:
Im Rahmen der mobilen Arbeit sind Mehrarbeit bzw. Überstunden grundsätzlich nicht möglich.
Von einer Kappung der Wochenarbeitszeit steht da nix. Sprich daheim kann man max. die vereinbarten Tagesstunden einbringen wenn man diese auch erhalten (bezahlt oder Freizeit) möchte.
Zusätzlich können mobile Arbeiten nur im vereinbarten Arbeitszeitrahmen erbracht werden. Also nicht am Samstag/Sonntag und auch nicht um 20 Uhr am Abend oder um 4 Uhr in der Früh.
Spid:
Mehrarbeit betrifft ja nur TZ-Beschäftigte und Überstunden werden ohnehin angeordnet. Andere Arbeitsstunden betrifft es also nicht. Auch hier stellt sich die Frage: bewegt man sich damit im Rahmen der bisherigen Betriebs-/Dienstvereinbarung oder wurde sie entsprechend geändert?
Alien1973:
Es gab keine Änderung der vorliegenden Dienstvereinbarung.
In meinen Augen bewegt man sich allerdings mit unserer Regelung im Rahmen der bei uns momentan gültigen Dienstvereinbarung. Lediglich der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist von daheim aus nicht möglich.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Alien1973 am 29.01.2021 11:43 ---Lediglich der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist von daheim aus nicht möglich.
--- End quote ---
...und damit verlasst ihr die gültige DV...
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