Autor Thema: Allgemeine Dienstbefreiung ( Heiligabend ) Wechselschicht  (Read 3512 times)

Schussel

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Guten Tag

Ich habe an Heiligabend (Allgemeine Dienstbefreiung), frei genommen.
Da es ja fürs ganze Ministerium gegolten hat.
Nun soll ich für diesen Tag einen Urlaubstag nehmen, wenn nicht wird mir es vom Saldo abgezogen!


Den Dienst, hat unser Dienstleister übernommen.

Ist das so richtig mit dem Urlaub?



Gruß Schussel

Spid

  • Gast
Nein, siehe §6 Abs. 3 TVÖD.

Schussel

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Danke für die schnelle Antwort @Spid

Das habe ich meinen Kollegen von der Zeiterfassung gesagt, aber er meinte auch,deshalb bekommen wir  die Zusatzurlaubstage ( Wechselschicht ), um sowas aufzufangen.
Laut Dienstplan hätte ich Dienst gehabt, bin aber zu Hause geblieben.


Gruß
Schussel

Spid

  • Gast
Die Zusatzurlaubstage dienen des Ausgleichs der besonderen Belastungen durch Wechselschichtarbeit.

Du warst also nicht von der Arbeit freigestellt und bist dieser einfach ferngeblieben?

Schussel

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Im Dienstplan den ich erstelle für uns 4 Kollegen(2 Tvöd + 2 Beamte),hätte ich Dienst gehabt,  unserer Chefin hat den Dienstplan  abgesegnet( wird immer am 15. des Vormonat erstellt).
Das der Dienstleister den Dienst übernimmt.

Spid

  • Gast
Der letzte Satz ergibt keinen Sinn.

Schussel

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Der Dienstposten (Objektsicherung)  ist 24/7 Tage zu besetzen, da wir nur 2 Dienstgruppen sind, können wir nicht alle Dienste machen und eine Dienstleister übernimmt die übrigen Dienste.
Und unser Dienstplan hat einen Rhytmus :
7 Tage Früh ab Mittwoch, 7 Tage Nacht ab Freitag, 5 Tage Spät Montag, 3 Tage T( 24 Std muss)Di-Do. dann wieder ab Mittwoch Früh usw.

Spid

  • Gast
Und wer hat entschieden, Dich von der Arbeit freizustellen und den Dienstleister einzusetzen?

Schussel

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War unser Vorschlag mit dem Gedanken, das die Dienstbefreiung zutrifft.

Spid

  • Gast
Und wer hat entschieden, Dich von der Arbeit freizustellen und den Dienstleister einzusetzen?

Schussel

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Wurde von mir so in den Dienstplan eingetragen(abgesprochen mit dem Kollege)und der Dienstleister hat den Dienst übernommen.
Chefin wurde informiert, was der Dienstleister übernehmen muß.

Spid

  • Gast
Du hast also den zwischen AG und AN vereinbarten Dienstplan einseitig geändert?

Schussel

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Nicht ganz so, ich Informiere immer vorher meine Chefin und wenn Sie ihr OK gibt, wird der Dienstplan dann  am 15. für den folge Monat raus gegeben.

Spid

  • Gast
Du hast doch ausgeführt:
Im Dienstplan den ich erstelle für uns 4 Kollegen(2 Tvöd + 2 Beamte),hätte ich Dienst gehabt,  unserer Chefin hat den Dienstplan  abgesegnet( wird immer am 15. des Vormonat erstellt).

Schussel

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Danke für die Info

Also ist es rechtens , da ich den Dienstplan ( in  Zukunft nicht ) schreibe.
Und ich einen Urlaubstag einreichen muß, oder es vom Saldo abgezogen wird.