Allgemeine Dienstbefreiung ( Heiligabend ) Wechselschicht

Begonnen von Schussel, 29.01.2021 10:13

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Schussel

Guten Tag

Ich habe an Heiligabend (Allgemeine Dienstbefreiung), frei genommen.
Da es ja fürs ganze Ministerium gegolten hat.
Nun soll ich für diesen Tag einen Urlaubstag nehmen, wenn nicht wird mir es vom Saldo abgezogen!


Den Dienst, hat unser Dienstleister übernommen.

Ist das so richtig mit dem Urlaub?



Gruß Schussel

Spid


Schussel

Danke für die schnelle Antwort @Spid

Das habe ich meinen Kollegen von der Zeiterfassung gesagt, aber er meinte auch,deshalb bekommen wir  die Zusatzurlaubstage ( Wechselschicht ), um sowas aufzufangen.
Laut Dienstplan hätte ich Dienst gehabt, bin aber zu Hause geblieben.


Gruß
Schussel

Spid

Die Zusatzurlaubstage dienen des Ausgleichs der besonderen Belastungen durch Wechselschichtarbeit.

Du warst also nicht von der Arbeit freigestellt und bist dieser einfach ferngeblieben?

Schussel

Im Dienstplan den ich erstelle für uns 4 Kollegen(2 Tvöd + 2 Beamte),hätte ich Dienst gehabt,  unserer Chefin hat den Dienstplan  abgesegnet( wird immer am 15. des Vormonat erstellt).
Das der Dienstleister den Dienst übernimmt.

Spid


Schussel

Der Dienstposten (Objektsicherung)  ist 24/7 Tage zu besetzen, da wir nur 2 Dienstgruppen sind, können wir nicht alle Dienste machen und eine Dienstleister übernimmt die übrigen Dienste.
Und unser Dienstplan hat einen Rhytmus :
7 Tage Früh ab Mittwoch, 7 Tage Nacht ab Freitag, 5 Tage Spät Montag, 3 Tage T( 24 Std muss)Di-Do. dann wieder ab Mittwoch Früh usw.

Spid

Und wer hat entschieden, Dich von der Arbeit freizustellen und den Dienstleister einzusetzen?

Schussel

War unser Vorschlag mit dem Gedanken, das die Dienstbefreiung zutrifft.

Spid

Zitat von: Spid in 29.01.2021 11:08
Und wer hat entschieden, Dich von der Arbeit freizustellen und den Dienstleister einzusetzen?

Schussel

Wurde von mir so in den Dienstplan eingetragen(abgesprochen mit dem Kollege)und der Dienstleister hat den Dienst übernommen.
Chefin wurde informiert, was der Dienstleister übernehmen muß.

Spid

Du hast also den zwischen AG und AN vereinbarten Dienstplan einseitig geändert?

Schussel

Nicht ganz so, ich Informiere immer vorher meine Chefin und wenn Sie ihr OK gibt, wird der Dienstplan dann  am 15. für den folge Monat raus gegeben.

Spid

Du hast doch ausgeführt:
Zitat von: Schussel in 29.01.2021 10:44
Im Dienstplan den ich erstelle für uns 4 Kollegen(2 Tvöd + 2 Beamte),hätte ich Dienst gehabt,  unserer Chefin hat den Dienstplan  abgesegnet( wird immer am 15. des Vormonat erstellt).

Schussel

Danke für die Info

Also ist es rechtens , da ich den Dienstplan ( in  Zukunft nicht ) schreibe.
Und ich einen Urlaubstag einreichen muß, oder es vom Saldo abgezogen wird.