Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsregelung Teilzeit 4 Tage Woche
Jogi221:
Ja
WasDennNun:
--- Zitat von: Jogi221 am 29.01.2021 11:04 ---Hallo,
eine Frage: Ab 01.01.2021 soll ich bei einer 4Tage Woche anstatt 24 nun 30 Tage Urlaub nehmen. Was ok ist.
Ich arbeite: MO 4,5 h / DIE 10h / MIT FREI / DO 10h / FR 8,5h.
Wie ist es aber bei einem Feiertag oder Krankheit?
Danke für Eure Hilfe!
Grüße
--- End quote ---
Du sollst an deinem freien Tag Urlaub nehmen? Hast du jetzt 7,5 Wochen Urlaub?
Ist das die Zeit an der du arbeitest, oder deine Sollarbeitszeit? Oder ist die Sollarbeitszeit auf die 5 Tage gleich verteilt und du hast eine 5 Tage Woche, verteilst aber deine Arbeitszeit auf 4 Tage?
Jogi221:
Wenn ich 1 Woche Urlaub nehme, muss ich ab 01.01. nicht mehr 4 Tage nehmen, sondern 5. Dafür habe ich nicht mehr 24 Tage Urlaub sondern 30 Tage. Deshalb muss ich für den freien Mittwoch auch Urlaub nehmen.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 33h. Diese sind lt. Arbeitszeitfestsetzung auf 4Tage mit unterschiedlichen Arbeitsstunden verteilt. Aber: jetzt spricht man von einer 1/5 Regelung und berechnet mir die wöchentliche Durchschnittszeit mit 6,6h. Ich kann weiter 4 Tage arbeiten, habe aber das Gefühl, dass wenn ein Feiertag ist, dass ich Minusstunden mache, da ich ja nicht jeden Tag 6,6h arbeite.
Bis jetzt habe ich auch bei einem Feiertag der am Mittwoch war KEINE Stunden geschrieben, da es ja mein freier Tag ist.
Spid:
Das war aber bislang nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Verteilt sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 4 Tage pro Woche, bedarf es auch nur 4 Urlaubstage.
Jogi221:
Danke für die Antwort. ABER: Ich bzw. alle Mitarbeiter müssen jetzt 30 Tage Urlaub nehmen. Anscheinend ändert sich die Grundlage der Urlaubsberechnung für alle Mitarbeiter auf eine 5 Tage Woche.
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