Wechsel von TVL E13 nach E11

Begonnen von dummerle, 31.01.2021 16:28

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dummerle

Guten Abend allerseits,

ich bin derzeit befristet angestellt (TVL E13, Stufe 5); da mein Vertrag voraussichtl. nicht verlängert werden kann, schaue ich mich nach einer neuen Position um und bin bei einer für mich interessanten Stellenausschreibung fündig geworden: die Bezahlung ist mit TVL E11 ausgeschrieben - was für mich finanziell ok ist, zumal die Stelle unbefristet wäre. Was würde im Fall der Fälle mit meiner Stufeneinordung bei einer Herabstufung von E13 nach E11 passieren? Behalte ich Stufe 5?
Herzliche Grüße!

Spid

Handelt es sich um denselben AG?

dummerle


Spid

Dann besteht lediglich Anspruch auf die Einstellung in Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

dummerle

ok, vielen Dank für die Info!!

WasDennNun

Der neue AG kann, aber, wenn er möchte, dich auch in Stufe 5 einstellen. Förderliche Zeiten nach §16 TV-L ist da das Schlagwort.
Das musst du aber auf alle Fälle vor Vertragsunterzeichnung klären.