Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verständnisfrage Höhergruppierung

(1/2) > >>

Ulle:
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Höhergruppierung.
Erstmal die Eckdaten von mir:
TV-L RLP
Einstellung        01/2019        E4 Stufe 3
Stufenaufstieg 01/2022        E4 Stufe 4 ?!
Geplante Höhergruppierung (aufgrund 3jähriger Berufserfahrung) 03/2022 in E5 Stufe ?? Mit Garantibetrag ?!
Zusätzlich ist geplant das meine Stelle 12/2022 im umfang erweitert wird und diese dann E6 bewertet ist. Welche Stufe kann ich  dann erwarten und bekomme ich wiederum einen Garantibetrag ?

Ich hoffe das ist verständlich formuliert.

Vielleicht kann mir ja jemand an Hand der aktuellen Entgelttabelle ein Beispiel schildern bzw. Berechnen.

Danke

Spid:
Sofern sich das innere Gefüge der Entgelttabellenicht verändert, erfolgt die Höhergruppierung aus E4/4 in E5/3,der Garantiebetrag findet Anwendung. Aus E5/3 geht es in E6/3 ohne Garantiebetrag.

Ulle:
Danke schonmal für die schnelle Antwort.

Würde es irgendwie rechnerisch Sinn machen die E5 auszulassen und direkt in E6 zu wechseln ?
Oder käme es am Ende auf das selbe hinaus ?

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

Ulle:
Sorry das ich nochmal Frage, aber irgendwie verstehe ich deine letzte Antwort nicht !
Heißt das soviel wie das deine erstgenannte Berechnung stattfindet auch ohne tatsächlich in E5 gewesen zu sein ?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version